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Mineralölsteuer und Pendlerpauschale: Vorerst keine Änderung

Trotz der steigenden Benzinpreise erteilte Bundesfinanzminister Schäuble (erneuten) Forderungen nach einer Anhebung der Pendlerpauschale oder einer temporären Absenkung der Mineralölsteuer eine Absage. Laut Schäuble sei in den eng umrissenen Haushaltsplänen des Bundes und der Länder aktuell kein Raum für eine Senkung der Mineralölsteuer noch für die, auch abseits der hohen Spritpreise, Anhebung der Pendlerpauschale.

Ärgernis Pendlerpauschale

Während man die Hartnäckigkeit des Finanzministers vor dem Hintergrund steigender Rohölpreise und mit der Lenkungswirkung der Mineralölsteuer als Quellensteuer auf den Spritverbrauch noch nachvollziehen kann, sorgt das erneute Ablehnen der Anhebung der Pendlerpauschale erneut für Kopfschütteln.

Zwar wehrt sich Finanzminister Schäuble gegen die Anhebung der Pendlerpauschale mit dem Argument, dass diese nicht zum Ausgleich von Benzinpreisschwankungen gedacht ist, jedoch werden bereits seit längerem Stimmen laut, dass die Pendlerpauschale, die seit 2004 auf 0,30 Eur pro Kilometer festgesetzt ist, den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr gerecht wird.

Zum Vergleich: Im Jahr 2004 kostete ein Liter Benzin zwischen 1,30 bis 1,40 Euro, während aktuell an den Zapfsäulen je nach Region 1,60 bis 1,70 Euro fällig werden. Statt wie vormals ca. 28 – 31 % macht somit die Pendlerpauschale heute nur noch 23 – 25 % des Spritpreises aus.

Argument soziale Pauschale?

Auch die von linker Seite geforderte soziale Neuausrichtung der Pendlerpauschale, dass kleinere Einkommen durch eine für sie höhere Pendlerpauschale stärker entlastet werden könnten, da aktuell vor allem diejenigen von der Pendlerpauschale profitierten, die ein hohes Einkommen beziehen, diese somit stärker in Abzug bringen könnten und somit von einer pauschalen Erhöhung noch stärker profitieren würden.

Steigende Benzinkosten

Beispiel: Sollte die Pendlerpauschale von 0,30 Euro auf 0,40 Euro angehoben werden, so würde ein Singlehaushalt in Steuerklasse 1 mit einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro, welcher 40 km zur Arbeit pendeln muss, nur um 24 Euro entlastet – bei einem Einkommen von 6.000 Euro jedoch um 35 Euro.

Dies sei sozial ungerecht, da die hohen Spritpreise vor allem für kleine Einkommen eine starke Belastung darstellen, während diese für größere Einkommen eher verdaulich sind.

Steuererleichterung beheben nicht das Problem

Trotz der aktuellen Belastung durch die Benzinpreise wird darauf hingewiesen, das eventuelle Steuererleichterungen nichts daran ändern würden, dass weder die Steuer, noch die möglicherweise zu niedrige Pendlerpauschale, noch die allgemein hohen Rohölpreise auf den fehlenden Wettbewerb zwischen den „großen 5“ Mineralölkonzernen in Deutschland einen Einfluss haben, sondern maximal das kürzlich eingeleitete Kartellverfahren des Bundeskartellamtes gegen BP/Aral, Jet, Esso, Total und Shell – auch wenn sich dieses primär darum dreht, ob freie Tankstellen einen Nachteil durch die Preisbildungspolitik erleiden.

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