Steuer auf Münzen und Münzgeschäfte
Das private Sammeln, siehe: , ist von der Steuer befreit, das heißt: Numismatiker, auch wenn sie exzessiv sammeln, müssen nicht damit rechnen, dass sie für ihre Sammelleidenschaft einmal zur Kasse gebeten werden, selbst nicht dann, wenn sie ihre Sammlung einmal in mehreren Stufen auflösen und damit beträchtliche Gewinne erzielen sollten. Münzen und Sondermünzen aus dem […]