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Gold kaufen ohne Steuer

„Kaufen Sie Gold, denn Gold ist steuerfrei!“ ist eine der Botschaften der Werbung in Funk und Fernsehen, neben der subtilen Andeutung, dass das Geld morgen schon nichts mehr Wert sein kann. Aber: Gold ist zwar steuerbefreit, aber nur mit Einschränkungen, welche man beim Kauf beachten muss, damit es nicht noch teurer wird!

Gold kaufen ohne Steuer: Vorsicht!

Die Steuerbefreiung gibt es prinzipiell nur für physisches Gold, also Gold, welches man direkt kauft und entweder zuhause oder in einem Bankschließfach lagern kann. Wer lieber in profitableres Papiergold investieren möchte, also Wertpapiere und Aktien von Firmen, die rund ums Gold anlegen oder aber Beteiligungen an Goldminen, Goldverarbeitern oder Goldproduzenten bieten oder aber Zertifikate, die an den Goldkurs und Goldpreis gebunden sind, kann nicht davon profitieren.

Denn: Auf Papiergold muss immer die Abgeltungssteuer von 25 % entrichtet werden, auch dann, wenn ein Anbieter Anleger in Gold auszahlen sollte. Die Erhebung der Abgeltungssteuer auf Auszahlungen ist zwar nicht komplett unumstritten, jedoch fehlt aktuell noch ein wegweisendes Urteil der Finanzgerichte oder vom Bundesfinanzhof, welches diese Praxis des Finanzamtes als unzulässig einstuft.

Aber auch beim physischen Gold gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die beachtet werden müssen – denn so einfach macht es der Staat Goldanlegern nicht.

Komplett steuerfrei beim Gold kaufen sind zum einen nur Goldbarren oder Goldplättchen mit einem Feingehalt von 995 (99,5 Goldanteil), mit einem Gewicht, das als handelsüblich gilt, siehe . Damit ist Goldschmuck von der Steuerbefreiung teilweise ausgeschlossen, auch wenn es sich um 995er Gold handeln sollte, da dieser selten in einem üblichen Handelsgewicht gefertigt wird. Wer Goldschmuck kaufen möchte, der muss die Mehrwertsteuer ohne Ermäßigung mit einkalkulieren, welche auf Gold in Barren oder Plättchen entfällt.

Eine weitere Einschränkung gilt für Goldmünzen: Diese müssen zwar nur einen Feingehalt von 900 (90,0 % Goldanteil) aufweisen, jedoch muss die Münze nach 1800 geprägt worden sein, der Preis der Münze darf beim Kauf den Materialanteil (Goldanteil) nicht um 80 % übersteigen und die Goldmünze muss im Herkunftsland ein gültiges Zahlungsmittel sein oder gewesen sein.

Feingehalt, Handelsmaß: Gold noch nicht steuerfrei?

Auch wenn die Vorbedingungen eingehalten wurden, die beim Gold kaufen von der Zahlung der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % entbindet, heißt das nicht, dass dann Gold kaufen ohne Steuer belegt ist, denn außer der Mehrwertsteuer kann auch noch die Einkommensteuer auf den Goldkauf fällig werden.

Dies ist besonders tückisch, da die Einkommensteuer, die erhoben werden kann, nicht pauschal festgesetzt ist wie beispielsweise die Abgeltungssteuer bei Papiergold, sondern hier gilt der individuelle Einkommensteuersatz – wer Pech hat, kann also gut und gern den Höchstsatz in Höhe von 45 % zahlen, was wesentlich teurer als die Abgeltungssteuer von 25 % ist.

Aber: Der Handel mit Gold fällt nur dann unter die Einkommensteuer, wenn die einjährige Spekulationsfrist unterschritten wird. Wer zwischen Kauf und Verkauf mindestens 1 Jahre vergehen lässt, nur der kann Gold kaufen ohne an die Steuer denken zu müssen.

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