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Kapitalgesellschaften: Frist und Ordnungsgeld

Kapitalgesellschaften und Beteiligungsgesellschaften, z. B. in Form einer GmbH oder GmbH & Co. KG müssen stets die Fristen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses beachten – andernfalls drohen empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung der Frist zur Veröffentlichung. Alle Kapitalgesellschaften und Beteiligungen, deren Geschäftsjahr nach dem 31.12.2007 begonnen hat, müssen die Frist zur Veröffentlichung, die am 31.12. des Folgejahres […]