Außergewöhnliche Belastungen: krankheitsbedingte Heimunterbringung
Bei den außergewöhnlichen Belastungen konnte man bisher nicht die Kosten für ein Pflegeheim geltend machen, wenn dieses aus Altersgründen erforderlich war. Diese Mehrkosten gelten als nicht abzugsfähige Kosten der allgemeinen Lebensführung und können somit steuerlich nicht geltend gemacht werden. Sollte jedoch infolge einer Erkrankung der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder Altenheim notwendig sein, so kann […]

