Steuer auf Sachbezüge: Rabattfreibetrag
Arbeitnehmer die von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge und sonstige Bezüge zusätzlich zu ihrem Lohn oder Gehalt bekommen, müssen diese als geldwerten Vorteil bei der Veranschlagung der Steuer in der Steuererklärung angeben. Auch wenn der Arbeitgeber etwas kostenlos oder nur gegen einen geringen Aufpreis zur Verfügung stellt, ist das aus Sicht des Finanzamtes nicht kostenlos, sondern sozusagen […]

