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Erbschaftsteuer: Änderung und Reform

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist aufgrund der recht hohen Freibeträge zwar für Inländer günstig, aber sobald diese erst einmal überschritten werden, greift der Fiskus sehr großzügig bei einem ererbten Vermögen zu. Auch der Umstand, dass vor allem nahe Verwandte begünstigt sind und entfernte Verwandte und andere Erben eine hohe Zahllast tragen müssen, steht in der Kritik.

Sinnvoll ist das aus deutscher Sicht insofern, dass das Vermögen vor allem „in der Familie“ bleiben soll und fremde Personen bzw. Personen, die nicht der direkten Nachkommenschaft des Erblassers zuzuordnen sind, weniger von einem Erbe profitieren sollen, solange es sich hierbei nicht um karitative Einrichtungen handelt.

Vor allem ein Kapitalabfluss ins Ausland soll noch stärker begrenzt werden – so beträgt beispielsweise der Freibetrag für nahe Verwandte wie Enkel 200.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für den Partner 500.000 Euro, aber nur 20.000 Euro für andere Verwandte und mit einer Erbschaft bedachte Personen und nur 2.000 Euro, falls der Erbe und der Erblasser nur beschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind (und somit den Wohnsitz im Ausland haben) und nicht der Wegzugsbesteuerung unterworfen sind.

Was für deutsche Erben kaum beachtenswert ist, ist für Erben aus dem Ausland eine hohe Hürde, da bei einem entfernten Verwandtschaftsgrad zusätzlich der Erbschaftsteuersatz auf 30 – 50 % Erbschaftsteuer steigen kann – wer 500.000 Euro erben sollte, muss somit 30 % der 500.000 Euro (abzüglich des Freibetrag von 2.000 Euro, also 498.000 Euro) als Erbschaftsteuer in Deutschland abführen, da es sich bei Erben im Ausland, die erst langwierig ermittelt werden müssen, selten um nahe Verwandte handelt.

Auch ist die Erbschaftsteuer in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau, ungeachtet der Freibeträge – denn in anderen Staaten existiert diese gar nicht mehr oder wird nur bei außergewöhnlich hohen Erbschaften erhoben.

Das Resultat ist eine drastische Benachteiligung und Diskriminierung ausländischer Erben durch das deutsche Erbschaftsteuerrecht, was jetzt von der EU angemahnt wurde. Die deutsche Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer schränkt den freien Kapitalverkehr und Warenverkehr deutlich in diesem Punkt ein.

Zwar stellt dies auch für Deutschland an sich ein Risiko dar, da damit natürlich die Investitionsbereitschaft Deutscher im Ausland in Deutschland sinkt, deren mögliche Erben ebenfalls im Ausland wohnen, aber die bisherige Regelung ist für den Staat günstiger – vor allem da durch einen Umzug der Erben oder des Erblassers die Freibeträge wieder erhöht werden und die Mehrheit der im Ausland lebenden Deutschen im Alter aufgrund der besseren Versorgung in Deutschland oft wieder zurückziehen.

Sollte Deutschland seine Regelungen in puncto Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer nicht bis Mai 2011 nachbessern, was allein schon aufgrund der ohnehin sehr lang andauernden Entscheidungsprozesse in Deutschland fraglich ist, droht Deutschland eine Klage vor dem EU Gerichtshof, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die deutsche Regelung ausfallen wird. In der Konsequenz könnten die Steuervorteile für Betroffene im Ausland steigen – mit einer Änderung im Inland ist jedoch nicht zu rechnen.

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