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Schenkungsteuer: 10 Jahre Schenkungsfrist

Eine Schenkung ist eine der besten Möglichkeiten, wenn es darum geht Vermögen ohne steuerliche Nachteile bei einem möglichen Erbfall innerhalb der Familie weiterzugeben – neben den Schenkungshöchstsummen sollte jedoch auch die Schenkungsfrist von 10 Jahren beachtet werden.

Vorsicht: Schenkung vor Fristablauf!

Sollte eine erneute Schenkung innerhalb der Schenkungsfrist erfolgen, so kann die Steuerfreiheit sowohl für die zurückliegende Schenkung als auch für die aktuelle entfallen, da in diesem Fall das Finanzamt beide Schenkungswerte zusammenrechnen und Schenkungsteuer erheben darf.

Die 10 Jahresfrist sollte so auf jeden Fall eingehalten werden, vor allem wenn es sich um sehr hohe Schenkungen an der Grenze zum Schenkungsfreibetrag, der z. B. zwischen Eltern und Kindern 400.000 Euro beträgt, handelt. Aber: Wann ist die 10 Jahresfrist genau abgelaufen? Wie zählt das Finanzamt?

Wann endet die Schenkungsfrist?

Damit eine Schenkung nicht zu technisch ist, gilt bei der Schenkungsfrist von 10 Jahren das natürliche Ende: Das heißt, dass die Schenkungsfrist einer Schenkung, welche beispielsweise am 20. Juni 2002 gemacht wurde am 20. Juni 2012 abläuft. Dies wäre das natürliche Datum, welches von einem unabhängigen Dritten auch als Abstand von 10 Jahren eingestuft werden würde (Stichwort: „Heute vor 10 Jahren…“).

10 Jahre – und einen Tag abwarten?

Das heißt auch, dass eine wiederholte Schenkung auch am gleichen Tag nach 10 Jahren vorgenommen werden kann, da es sich hier um den natürlichen Abstand von 10 Jahren handelt. Der Auffassung der Finanzämter, nach welcher man mindestens einen Tag warten müsste, da die Schenkung sonst noch innerhalb, aber nicht nach Ablauf der 10 Jahresfrist erfolgt, wurde vom Finanzgericht Niedersachsen in seinem Urteil Az. 3 K 136/11 widersprochen.

Als Urteilsbegründung wurde das Beispiel des Geburtstages gewählt: Würde man die maximale Schenkungshöhe auf 10 Jahre verteilen und jeweils zum Geburtstag des Beschenkten den Maximalbetrag schenken, so dürfte auch keine Schenkungsteuer anfallen.

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