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Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen

Für das Absetzen der Kinderbetreuungskosten haben Eltern im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung mehrere Möglichkeiten. Ausschlaggebend, für welche Möglichkeit man sich entscheiden muss, ist hierbei, ob es sich um erwerbsbedingte Betreuungskosten handelt, denn liegen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten vor, das heißt, beide Eltern sind erwerbstätig, sind die Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar. Sofern es sich nicht um erwerbsbedingte […]