Kategorien:

Bei der Einkommensteuer Steuern sparen

Die Einkommensteuererklärung ist einer jener Pflichten, die die wenigstens gern wahrnehmen. Wer nicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, verzichtet sogar gern auf sie, auch wenn ihm dadurch Geld bei der Einkommensteuer verloren geht – denn: viele zahlen jährlich zuviel Steuern an das Finanzamt, vor allem Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 und 4.

Dabei ist die Einkommensteuererklärung nicht die Hürde, als die sie viele empfinden. Das Finanzamt räumt dem Steuerzahler bei der Einkommensteuer viele Möglichkeiten ein, was steuerlich geltend gemacht werden kann und so direkt die zu zahlende Einkommensteuer senkt.

Man muss heute nicht einmal mehr zum Finanzamt gehen, sondern kann mit dem ELSTER Formular oder einer Steuersoftware seine Einkommensteuererklärung bequem von zuhause aus machen. Die ELSTER Software kann direkt beim Finanzamt bezogen werden, jedoch hat sie den Nachteil, dass sie keine Hilfestellung gibt, was alles abgesetzt werden kann – sie vereinfacht nur das verfassen und übermitteln der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt, denn das Finanzamt darf nicht aktiv helfen. Eine Steuersoftware darf das, und kann Tipps geben, welche Kosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können, an die man vielleicht nicht gedacht hat.

Das sind oft mehr als man denkt – z. B: die Steuersoftware selbst oder Bücher, die bei der Abgabe und dem Ausfüllen der Einkommensteuer helfen. Auch falls Handwerker Arbeiten in den eigenen 4 Wänden vorgenommen haben, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden – auch eine Putzfrau oder Au Pair Mädchen können bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Sogar für die Wartung von Haushaltsgeräten, dazu zählt auch der Computer oder der Fernseher, nicht nur der Staubsauger oder der Fernseher, wird steuerlich berücksichtigt.

Was die meisten abschreckt, sind die Nachweise die das Finanzamt für die Steuererklärung verlangt – denn alle Kosten, die man absetzen möchte, müssen dem Finanzamt auch belegt werden. Wer sich davor scheut und auch nicht monatlich Buch führen möchte, der kann es sich erst einmal einfach machen und am Anfang des Jahres alle Belege sammeln – z. B. im klassischen Schuhkarton, um diesen dann vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung auseinander zu sortieren.

Das klingt erst einmal nach viel Arbeit, aber gerade in Zusammenarbeit mit einem Steuerprogramm, oder bei Beachtung der Tipps und Hilfen auf www.steuercheck.net, bekommt man schnell ein Gefühl dafür, was unwichtig ist und was nicht. Fast alles, was bei der Einkommensteuer absetzbar ist, sind logische Kosten, die in Zusammenhang mit der Arbeit stehen, oder die einen Mehraufwand darstellen – also das, was man ungern „freiwillig“ bezahlt, wenn man es sich aussuchen könnte.

Wichtig ist jedoch, dass man sich jeweils vor dem 31. März jeden Jahres an die Einkommensteuer setzt – denn nach diesem Datum läuft die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Vorjahr ab und das Geld ist verschenkt. Allerdings kann man die Einkommensteuererklärung auch verspätet abgeben, wenn man eine Frist beim Finanzamt beantragt – diese muss jedoch nicht gewährt werden.

Hinterlassen Sie einen Kommentar