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Kfz / PKW Steuer sparen

In Deutschland muss für jedes angemeldete Kraftfahrzeug jährlich die Kfz Steuer an den deutschen Staat entrichtet werden. Die Höhe der Kfz Steuer berechnet sich bei PKW, die vor dem 01.07.2009 erstmalig zugelassen wurden nach der PKW Steuerklasse und dem Hubraum, und bei Fahrzeugen, die erstmalig nach dem 01.07.2009 zugelassen wurden laut der neuen Kfz und PKW Steuer nach dem Hubraum und der CO2 Emission pro gefahrenen Kilometer.

Berechnung der Kfz/PKW Steuer

Die Kfz Steuer Berechnung kann jedoch auch durch verschiedene Faktoren, abseits des Kaufs eines umweltfreundlichen Fahrzeugs, gemindert werden.

PKW mit Ottomotor, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstmals zugelassen wurden sind z. B. 12 Monate von der Berechnung der Kfz Steuer befreit – sollte das Neufahrzeug sogar die Euro 5 Schadstoffnorm erfüllen gilt die Befreiung von der Kfz Steuer sogar für 24 Monate, jedoch maximal bis zum 31.12.2010. Aber alle anderen PKW mit Ottomotor, die mindestens die Euro 5 Schadstoffnorm erfüllen, sind grundsätzlich ab dem Tag der Erstzulassung für 12 Monate von der Kfz Steuer befreit.

Auch für PKW mit Dieselmotor gibt es eine Steuerbefreiung, solange diese mindestens in die Schadstoffklasse 6 fallen – dann kann mit einer Steuerbefreiung von der Kfz Steuer von 150 Euro pro Jahr von 2011 bis 2013 gerechnet werden.

Ermäßigung und Befreiung von der Kfz Steuer

Diese Steuerbefreiungen von der Kfz Steuer für Neuzulassungen müssen nicht beim Finanzamt beantragt werden – anders sieht es aus, wenn man die Kfz Steuer sparen möchte und es sich um ein Altfahrzeug handelt.

Eigentümer von Oldtimern können auf Antrag beim Finanzamt eine Steuerermäßigung für ihr Fahrzeug bewilligt bekommen und Schwerbehinderte können eine vollständige Befreiung von der Berechnung der Kfz Steuer für das Auto beantragen.

Wenn das Auto, z. B. von Schwerbehinderten, von der Berechnung Steuer befreit sein sollte, muss man allerdings das grüne Spezialkennzeichen am Fahrzeug verwenden, welches man bei der Zulassungsbehörde erhalten kann. Aber: Das grüne Kennzeichen wird erst dann vergeben, wenn das Finanzamt die Steuerbefreiung für das Auto bewilligt.

Mit einem Schwerbehindertenausweis, der Schwerbehinderten eine kostenlose Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugesteht, können sie die Kfz Steuer zu 50 % sparen, Schwerbehinderte mit einer starken Gehbehinderung, die hilflos oder blind sind, können komplett von der Berechnung der Kfz Steuer befreit werden. Aber: Das Fahrzeug darf man in jedem Fall nur zur Beförderung des (schwerbehinderten) Halters nutzen – das Fahrzeug auf einen Schwerbehinderten zuzulassen und es als Nichtbehinderter zu nutzen ist untersagt.

Besitzer von Oldtimern steht die Steuerermäßigung in Form des Oldtimerkennzeichens offen. Der Vorteil bei einem Oldtimerkennzeichen ist, dass die Kfz Steuer Berechnung für Oldtimer unabhängig von Hubraum, Schadstoffklasse und Schadstoffemission berechnet wird – hier sind pauschal für Motorräder 46,02 Euro pro Jahr und für PKW 191,73 Euro Kfz Steuer zu entrichten. Gerade bei Oldtimern, die selten aktuelle Schadstoffnormen und Emissionswerte einhalten können, kann man so an der Kfz Steuer sparen.

Auch mit Elektroautos kann man bei der Kfz / PKW Steuer sparen: Diese werden grundsätzlich nur mit 50 % der zu veranlagenden Kfz Steuer belastet – oder sogar ganz davon befreit.

Es gibt auch Fahrzeuge, für die überhaupt keine Kfz Steuer bezahlt werden muss – das sind Gabelstapler, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder (Moped, Mofa, Roller), Krankenfahrstühle mit eigenem Antrieb, Leichtkraftfahrzeuge oder Segways.

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