Kategorien:

Tipps zum Steuern sparen

Steuern sparen kann oftmals leichter sein, als man denkt, denn manchmal genügt ein genauerer Blick auf die getätigten Ausgaben und gegebenenfalls ein professioneller Rat durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, um jährlich einige Hundert Euro weniger Steuern zahlen zu müssen. Es gibt aber auch ein paar ganz grundlegende Tipps, die beim Steuer sparen helfen.

Wer zum Beispiel die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ohne Antrag auf Verlängerung verstreichen lässt, schaut in die Röhre und zahlt in aller Regel drauf: das gilt natürlich vor allem für Selbständige bzw. Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer, die Werbungskosten geltend machen können, die oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrages von jährlich 920 Euro liegen. Auch bei den Sonderausgaben gibt es eine Pauschale, die man überschreiten kann, sie liegt in der Steuerklasse III bei 72 Euro und ansonsten bei 36 Euro.

Arbeitszimmer und Auto absetzen

Auto von der Steuer absetzenIst das heimische Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt des Berufslebens, so kann man es eigentlich nicht mehr absetzen – die Einrichtung dafür aber zum Beispiel schon. Es gibt aber Möglichkeiten, das Arbeitszimmer trotzdem noch abzusetzen, zum Beispiel indem man daraus eine „Werkstatt“ oder ein heimisches „Studio“ macht. Auch die Unterbringung bei Freunden oder Bekannten ist denkbar, die Kosten dafür zählen zu den Werbungskosten und können geltend gemacht werden.

Auch ein Autokauf ist steuerlich immer interessant: wer sich einen Neuwagen zulegt, orientiert sich bezüglich Abschreibung an der so genannten Sechs-Jahre-Regel. Kauft man einen Gebrauchtwagen, so wird das Alter des Fahrzeuges auf die Sechs-Jahre-Regel angerechnet, das heißt zum Beispiel, dass man einen Wagen, der bereits drei Jahre alt ist, über 3 Jahre mit je 33,3% abschreiben kann. Danach ist ein steuerfreier Verkauf des Autos möglich.

Umzüge und Reisekosten

Wer aus Berufsgründen umziehen muss – zum Beispiel weil der Firmenstandort wechselt oder der Weg zur Arbeit damit mindestens um eine Stunde verkürzt wird, kann die Umzugskosten absetzen, was allerdings oft in nervenaufreibende Rechnerei ausartet. Leichter geht es mit den Pauschbeträgen: Verheiratete erhalten 1121 Euro, Alleinstehende 561 Euro, Personen, die mit dem Hauptverdiener umziehen, erhalten 247 Euro.

Reisekosten können immer dann geltend gemacht werden, wenn sie beruflicher Natur sind – auch dann, wenn es sich um Auslandsreisen handelt. Anerkannt werden dann nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Wer Fachliteratur benötigt, kann die Kosten hierfür ebenso absetzen, wie die Kosten für das Regal bzw. Bücherboard, auf dem die Literatur seinen Platz findet.

Hinterlassen Sie einen Kommentar