Steuern sparen: Ringverkauf von Anteilen zur Verlustnutzung
Auch wenn eine Firma oder Anleger mit offensichtlichen Steuertricks und Gesetzeslücken Steuern sparen, so ist das zulässig. Denn das Ausnutzen einer Steuerlücke und dessen Verhinderung liegt nicht im Ermessen des Finanzamts, sondern des Gesetzgebers. Das Finanzamt darf hier nicht als „Hilfspolizist“ einschreiten, wenn es geltendem Recht entspricht. Konkret bezieht sich das auch auf sogenannte Ringverkäufe […]

