Vorsicht beim Absetzen von Arbeiten
Wer einen Handwerker oder eine haushaltsnahe Dienstleistung (z. B. ein Kindermädchen oder Putzfrau) in Anspruch nimmt, kann diese Kosten je nachdem zwar von der Steuer absetzen, aber hier gelten neben den Höchstbeträgen auch andere Einschränkungen, die schnell beabsichtigte Ausgaben in die Anerkennungsfalle locken. Denn: Der Staat gewährt einen Lohnkostenabzug von 20 % für haushaltsnahe Dienstleistungen […]

