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Dienstleistungen und Haushaltshilfe von der Steuer absetzen

Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit setzt der Staat neben der reinen Repression nun auch verstärkt auf Lockmittel und Förderungen, um Arbeitgebern von Schwarzarbeitern Anreize zu bieten, diese Tätigkeiten in ein legales Beschäftigungsverhältnis umzusetzen.

Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung werden die meisten Schwarzarbeiter nicht in „richtigen“ Berufen beschäftigt, sondern vor allem im heimischen Bereich. Gerade die Putzfrau, einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe gab man bisher nur ungern bei der Steuer an, einfach weil sich dadurch deren Lohn in dem Maße verteuerte, dass sich die Beschäftigung nicht mehr lohnte oder man nur einen Lohn anbieten konnte, zu man keine Haushaltshilfe finden würde.

Aber: Das gefürchtete Lohngefälle und die Mehrkosten fallen durch die höhere Absetzbarkeit einer Haushaltshilfe und mit einem Minijob wesentlich geringer aus, als oft angenommen wird. Denn die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 510 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Es können aber nicht 100 % der Lohnkosten geltend gemacht werden, sondern stets maximal 20 %.

Mit dem Anteil von 20 % der Lohnkosten, die tatsächlich abgesetzt werden können, soll vor allem die niedrige Pauschalabgabe ausgeglichen werden, die man bei einer legalen Beschäftigung zahlen müsste.

Als Beispiel: Eine Putzfrau putzt schwarz für 180 Euro im Monat und für 2.160 Euro im Jahr. Würde man dieses Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines Minijobs legalisieren, so müsste man eine Pauschalabgabe von 14,27 % an Steuern an den Staat abführen, was bei einem Lohn von 180 Euro 25,69 Euro pro Monat entsprechenden würde.

Man hätte somit Mehrkosten an Steuern von 308,28 Euro pro Jahr und Lohnkosten von 2.468,28 Euro statt 2.160 Euro pro Jahr. Aber: 20 % der Lohnkosten von 2.468,28 Euro, sprich: 493,66 Euro kann man nun von der Steuer absetzen.

Das heißt, man erhält durch Mehrkosten von 308,28 Euro pro Jahr einen Steuervorteil von 493,66 Euro und kann somit mit der Haushaltshilfe 185,38 Euro an Steuern sparen.

Ein weiterer, wenn auch kein direkter Vorteil, für den Arbeitgeber ist, dass der Arbeitnehmer gegen den Aufpreis der geringen Pauschalabgaben von 14,27 % nun auch unfallversichert ist. Sollte sich im Haushalt während der Arbeit ein Unfall ereignen, so entstehen dem Arbeitgeber keine weiteren Folgekosten, die oft die Steuerersparnis der Schwarzarbeit auf einen Schlag ins negative verkehren.

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