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Die Steuerarten im Überblick

Das deutsche Steuerrecht besteht aus vielen Regelungen, Grundsätzen und Steuerarten. Quasi jeder Bürger der BRD zahlt am laufenden Band Steuern – zum Beispiel beim einkaufen oder auch beim tanken. Natürlich wird aber auch das Einkommen versteuert, und auch für manches Haustier muss man eine Steuer an den Staat entrichten. Doch wer zahlt eigentlich welche Steuer, bzw. wann wird welche Steuer fällig?

Zu den wichtigsten und auch geläufigsten Steuerarten zählt sicherlich die Einkommensteuer: sie wird ihrem Namen entsprechend auf alle zu versteuernde Einkünfte erhoben, die man erwirtschaftet. Die jeweiligen Einkommen werden zusammengerechnet, eventuelle, mit der Tätigkeit direkt zusammenhängende Kosten, abgezogen. Auch einige per Gesetz festgelegte Privatkosten, wie etwa die außergewöhnlichen Belastungen und die Sonderausgaben, werden angerechnet. Mehr oder weniger zur Einkommensteuer gehörend ist die Lohnsteuer – man kann sie auch als Einkommensteuer Vorauszahlung für Arbeitnehmer bezeichnen.

Steuern und Steuerbefreiung

Steuerarten und SteuernAuf den Gewerbeertrag erhoben wird die so genannte Gewerbesteuer, es wird der Gewinn aus dem betriebenen Gewerbe anhand der Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes oder des Einkommensteuergesetzes zur Ermittlung des Gewerbeertrages zu Grunde gelegt. Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, hängt vom Hebesatz des Gewerbesteuermessbetrages der jeweiligen Gemeinde ab.

Wer Grundbesitz verkauft oder kauft, muss die Grunderwerbsteuer entrichten. Allerdings sind auch Steuerbefreiungen denkbar – so zum Beispiel, wenn es sich um eine Erbauseinandersetzung handelt. Bei Immobilienbesitz wird die so genannte Grundsteuer erhoben, das umschließt nicht nur den Besitz von Privathäusern, sondern auch von landwirtschaftlichen Grundstücken und betrieblichen Gebäuden.

Hundebesitzer wird sie geläufig sein: die Hundesteuer, denn jeder Hundehalter hat erstmal die Pflicht, sie zu entrichten. Von der Hundesteuer befreit sind allerdings Hunde von Jagdaufsehern und Forstbediensteten, Diensthunde und Blindenhunde.

Allseits bekannt ist auch die Kfz-Steuer – eine Steuer, die auf sämtliche Kraftfahrzeuge erhoben wird, die auf öffentlichen, also nicht ausschließlich privaten Straßen zugelassen sind. Die Kfz-Steuerpflicht beginnt ab dem Tag der Zulassung und endet entsprechend erst, wenn das Auto wieder abgemeldet wird. Zur Berechnung der Kfz-Steuer dient bei Pkws und Zweirädern der Hubraum, bei Anhängern und Lastwagen das Gesamtgewicht, maßgeblich für alle Fahrzeuge sind außerdem Schadstoffgrenzwerte.

Steuerpflicht? Nicht immer…

Die Kirchensteuer ist solange verpflichtend, solange man einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehört. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, außerdem steht es jedem frei, aus der Kirche auszutreten, was problemlos und unkompliziert beim Standesamt der jeweiligen Stadt machbar ist, und sich so von der Kirchensteuer zu befreien.

Seit 1995 muss jeder Steuerpflichtige, der einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig ist, den Solidaritätszuschlag entrichten, er beträgt 5,5% der Körperschaftssteuer oder Einkommensteuer. Selbständig an das Finanzamt abgeführt wird die Umsatzsteuer, sie fällt in Höhe von 7 oder 19% beim Erbringen von Lieferungen oder Leistungen an.

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