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Domainkauf: Domain von der Steuer absetzen

Wer sich im Internet selbständig machen möchte und auf der Suche nach einer möglichst guten Domain für seine Firma ist, die möglichst eindeutig, kurz und zackig sein sollte, der muss oft feststellen, dass die meisten Domains schon vergeben sind. Dort sind dann zwar oft keinerlei Inhalte zu finden, aber die Domain kann man trotzdem nicht nutzen.

Die einzige Möglichkeit ist hier, wenn man nicht eine andere nehmen möchte, dass die Domain vom Inhaber abgekauft werden muss. Aber: Selten wurde eine schlagkräftige Domain von einer Privatperson einfach so registriert, sondern meist von einem professionellen Domainhändler, der die Domain natürlich kaum unter dem Schätzwert abgeben möchte oder gar zum Einkaufspreis.

Hier muss man dann oft sehr viel Geld auf den Tisch legen, damit man seine Wunschdomain bekommt – gerade bei guten Domainnamen mit einem hohen Werbefaktor können das schnell 4 bis 5 stellig Beträge sein, die auch ein gut gehendes Unternehmen selten aus der Portokasse finanziert und die für ein Start Up Unternehmen eine echte Belastung darstellen.

Normalerweise lassen sich Anschaffungen für das Unternehmen als Betriebsausgaben absetzen, aber nicht im Falle einer Domain, da sie kein Wirtschaftsgut darstellt, was einer Abnutzung unterliegt. Eine Domain ist laut geltendem Recht ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftgut und man den den Kauf einer Domain somit nicht von der Steuer absetzen.

Aber: Es gibt hier einige Hintertürchen, denn man kann zwar nicht den Kaufpreis einer Domain von der Steuer absetzen, aber zumindest die Mehrwertsteuer, die dafür zu entrichten ist und diese im Rahmen des Vorsteuerausgleichs zurückerstatten lassen. Außerdem kann eine Domain den Betriebsausgaben zugerechnet werden, wenn diese mit einer Marke / Schutzmarke in Verbindung steht – das ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Außerdem können die Kosten bei einem Wiederverkauf abgesetzt werden, da hier § 4 EStG greift. In diesem Fall kann der Gewinn bei einer Einnahmenüberschussrechnung gemindert werden. Das heißt: Nicht zum Zeitpunkt der Anschaffung ist der Kauf einer Domain den Betriebsausgaben zuzurechnen, jedoch zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Entnahme. Dieser Umweg ist jedoch selten praxisnah, da man eine Domain schließlich nicht kaufen und dann wieder verkaufen, sondern nutzen möchte.

Natürlich sind die laufenden Kosten für eine Domain in Form der Hostergebühren absetzbar – nur liegen diese selbst bei teuren Angeboten am Markt selten im 3stelligen Bereich pro Jahr, oft nicht einmal 2stellig, was bei 4 bis 5stelligen Kaufpreisen nur einen kleinen Trost darstellt.

Die einzige Möglichkeit, die Absetzbarkeit teilweise zu ermöglichen ist, dass die Domain und der Inhalt getrennt verkauft werden, das heißt: Die Domain wird zum tatsächlichen Preis verkauft, den man normalerweise bei einer Registrierung bezahlen müsste und die Inhalte, die sich auf dieser befinden (können), werden getrennt verkauft und als Marketing oder Installationskosten des Inhabers in Rechnung gestellt.

Das geht jedoch nur, wenn auf der Domain bereits Inhalte vorhanden sind. Das Finanzamt sträubt sich jedoch auch häufig diese Kosten anzuerkennen, da es sich laut Finanzamt ebenfalls um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, die keine Abnutzung unterliegen. Dieser Entscheidung kann widersprochen werden mit dem Hinweis, dass man nicht die Inhalte an sich bezahlt hat, sondern den Service für die Einrichtung und die Erstellung dieser – und eine Dienstleistung kann man als Betriebsausgaben absetzen.

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