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Finanzamt – Steuer sparen mit der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist eine mühsame Qual – und doch ein Mittel für Arbeitnehmer, Rentner und Selbständige bzw. Freiberufler, die Steuerlast zu senken, indem man Kosten, die man absetzen kann, geltend macht. Zugegeben, kein einfaches Thema, und nicht zu Unrecht holen sich viele Steuerpflichtige Unterstützung bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Auch diverse Steuerprogramme sind kostenlos oder günstig zu haben und ermöglichen es den Steuerpflichtigen, den Überblick über ihre Steuererklärung zu behalten.

Die Liste an Ratschlägen, Steuertipps und Tricks ist im Grunde endlos lang, denn das deutsche Steuerrecht hat so seine Tücken. Hinzu kommt, dass viele Kosten, die man in der Steuererklärung geltend machen kann, abhängen, in welcher Lebenssituation sich der Steuerzahler befindet und welcher Tätigkeit er nachgeht. Je nach Fall ergeben sich unterschiedliche Steuersparmodelle, wie zum Beispiel das Steuern sparen mit Immobilien, die aber auf keinen Fall pauschal für jeden Steuerbürger empfohlen werden können – ein weiteres Argument, sich bei einer nicht ganz so eindeutigen bzw. unkomplizierten Einkommenssituation, steuerliche Beratung von professioneller Seite zu suchen.

Davon abgesehen ist es zunächst einmal wichtig, dass die vom Finanzamt vorgegeben Fristen jeweils eingehalten werden: das bedeutet, dass Personen, die ihre Einkommensteuererklärung selbst machen, bis zum 31. März des Steuerjahres Zeit haben, die Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben, es sei denn, sie bemühen sich um Fristverlängerung, was das zuständige Finanzamt aber auch verweigern darf. In aller Regel besteht jedoch für die Verweigerung des Antrags kein Grund, es sei denn, der Steuerpflichtige ist schon mehrfach wegen fehlender bzw. nicht fristgerechter Abgabe seiner Unterlagen aufgefallen.

Zu Buche im positiven Sinne schlagen vor allem die Werbungskosten: wer keine Belege sammeln und einreichen möchte, wird zumindest über den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro entlastet, der automatisch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen wird. Doch in aller Regel könnte man, wenn man die Belege sammelt, weitaus mehr Kosten geltend machen: so zum Beispiel bei den Fahrtkosten. Maximal abziehbar sind 4.500 Euro, sofern man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, begibt man sich mit dem eigenen Pkw dorthin, sind sogar noch höhere Kosten absetzbar.

Die Steuerlast wird weiterhin gesenkt durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die, mit den entsprechenden Belegen versehen und innerhalb der vorgeschrieben Höchstsätze und Regelungen, vom Finanzamt anerkannt werden.

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