Pflegepauschbetrag und Abzugsbetrag für haushaltsnahe Hilfen
Wer einen Familienangehörigen, der hilflos ist, unentgeltlich und persönlich pflegt, der kann für diesen Aufwand den Pflegepauschbetrag von 924 Euronutzen und steuerlich geltend machen. Da es sich um einen Pauschbetrag handelt, muss nicht nachgewiesen werden, welche Kosten tatsächlich entstehen, was im Fall des Falles auch schwer möglich sein dürfte. Aber: Dieser kann nur genutzt werden, […]

