Kategorien:

Steuertricks V: Die Tricks der Steuerschummler

In unserer Steuertricks Serie haben wir bereits einige Steuertricks angesprochen, mit denen man nur auf den ersten Blick richtig Steuern sparen kann, auf den zweiten jedoch mit einem Fuß immer beim Staatsanwalt steht. Doch es gibt noch sehr viel mehr Möglichkeiten, wie in Deutschland bei den Steuern getrickst wird – auch hier gilt wie bei allen anderen Steuertricks: Von einer Nachahmung ist dringend abzusehen, denn legal ist keine dieser Möglichkeiten.

Die Tricks der Steuerschummler

Gemeinsame Wohnung an den Partner vermieten

Steuertrick Mieter VermieterWer Immobilien und Wohnraum selbst nutzt, der ist gegenüber Vermietern deutlich benachteiligt, denn im Gegensatz zu einer Vermietung und den damit verbundenen umfangreichen Werbungskostenabzug kann er fast nichts von der Steuer absetzen – es gilt wie immer: Kosten der privaten Lebensführung kann man nicht von der Steuer absetzen.

Warum also nicht die Seiten wechseln und selbst Vermieter werden, z. B. in dem man offiziell ganz woanders (kostenlos) wohnt (beispielsweise bei den Eltern oder anderen Verwandten) und die Wohnung an den Partner vermietet? Auf dem Papier wird dann die steuerliche Voraussetzung „Vermieter“ erfüllt und man kann den Werbungskostenabzug voll nutzen.

Problem: Zum einen funktioniert das ganze nur für Unverheiratete, denn bei namensgleichen (verheirateten) Partnern ist das Finanzamt mehr als skeptisch – zum anderen ist die „Vermietung“ auch sehr risikoreich und nur umständlich zu halten. Denn: Das Finanzamt wird zwar nur äußerst selten eine Ortsbegehung durchführen, aber sollte Schriftverkehr (den man anderen Behörden oder dem Finanzamt vorlegen muss) an die Mietwohnung adressiert und / oder man dort behördlich gemeldet sein, ist für das Finanzamt die Sache klar.

Erfundene Handwerker und Dienstleistungen absetzen

Ein anderer Steuertrick ist, dass bei den Werbungskosten bei Vermietern oder den haushaltsnahen Dienstleistungen bei Privatnutzung erfundene Arbeiten abgesetzt werden, die jedoch eher im kleineren Umfang erfolgt sein sollen. Der Trick: Das Finanzamt bzw. der Sachbearbeiter verlangt eher bei großen Posten Belege und Nachweise und prüft diese gründlich und sieht über Kleinigkeiten hinweg.

Problem: Erfundene Ausgaben in einer Aufgabenstellung, siehe auch Steuererklärung: Quittungen tauschen und Belege sammeln, erfüllen in jedem Fall den Tatbestand der Steuerhinterziehung, unabhängig davon, ob es sich um kleine oder große Beträge handelt. Das Risiko ist vor allem bei Privatnutzern sehr hoch, da der Pauschbetrag niedrig und die auszuführenden Arbeiten überschaubar sind – so überschaubar, dass der Sachbearbeiter in der Regel kein Problem damit hat, auf allen Belegen und Nachweisen zu bestehen, vor allem dann, wenn zu einem „Luftposten“ keine Überweisung vorliegt, die für die Anerkennung zwingend erfolgt sein muss.

Auch für Vermieter sieht der Fall kaum anders aus – dazu kommt das Problem, dass sie zwar Luftposten eher verschleiern können, jedoch kleinere Ausgaben häufig nur für geringfügige und vergleichsweise seltene Arbeiten anfallen. Wer beispielsweise jedes Jahr den Zaun (mehrmals) streichen und dauernd ohne Grund die Kosten für kleinere Reparaturen in Mieterwohnung übernimmt, macht schnell verdächtig.

Lebensversicherung eher auszahlen lassen – trotzdem Steuervorteile nutzen

Steuertrick Lebensversicherung vorzeitig auszahlenMit der Kapitallebensversicherung kann man Steuern sparen und das je nach Kapitallebensversicherung richtig gut. Aber: Nur wenn man auch den Mindestanlagezeitraum von 12 Jahren einhält, ansonsten fallen alle Steuervorteile weg. Jedoch kann es verschiedene Situationen im Leben geben, die eine vorzeitige Auszahlung der Lebensversicherung notwendig machen – besonders ärgerlich ist das immer dann, wenn man die Mindesthaltezeit von 12 Jahren fast erreicht hätte. Warum also dem Finanzamt nicht einfach sagen, das wäre auch so?

Problem: Dem Finanzamt die vorzeitige Auszahlung der Kapitallebensversicherung nicht zu melden und die Steuervorteile einstreichen zu wollen ist fast immer zum Scheitern verurteilt, denn die Versicherer und Versicherungsgesellschaften melden eine Auszahlung immer bei dem zuständigen Finanzamt.

Weitere Artikel unserer Steuerncheck.net Serie:
Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt!
Steuertricks II: Wie das Finanzamt überlistet wird!
Steuertricks III: Wie sich das Finanzamt austricksen lässt!
Steuertricks IV: Was das Finanzamt nicht wissen sollte!
Steuertricks VI: Steuertricks & Immobilien
Steuertricks VII: Tricks um Steuern zu sparen
Steuertricks VIII: Spesen und Hobbys absetzen

Hinterlassen Sie einen Kommentar





1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • w.m. schrieb am 30. Mai 2014:

    Ich frage mich,wie das FA feststellen will,dass meine Partnerin-wir sind nicht verheiratet – mit der ich einen Mietvertrag habe,mit mir in einer Wohnung lebt.Die Schwiegermutter lebt unten, Schwager und Schwägerin in der Mitte, ich mit 2 Söhnen ( 18 und 17 Jahre alt )oben. Eigentümerinnen sind die Schwägerin und meine Freundin.Meine Freundin ist zwar in der Adresse gemeldet,aber nicht zwangsläufig in unserer Wohnung,zumal ein Mietvertrag besteht.