Steuer auf Zweitwohnung für Studenten
Studenten, die an ihrem Studienort eine Zweitwohnung haben und diese dort auch als Zweitwohnsitz gemeldet ist, müssen nicht von der Zweitwohnsteuer freigestellt werden und können somit auch steuerpflichtig sein. Das gilt insbesondere dann, wenn die Zweitwohnung nur eine Nebenwohnung ist. Die Erhebung einer Zweitwohnsteuer am Studienort für Studenten ist laut Bundesverwaltungsgericht zulässig, da es nachrangig […]

