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Steuerabkommen Deutschland – Schweiz: Was ändert sich?

Das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz nimmt immer mehr Form an – so wurde die aktuelle Fassung bereits vom Schweizer Nationalrat abgesegnet, ausstehend ist noch die Zustimmung Deutschlands. Jedoch ist aktuell zweifelhaft, ob das vom Finanzministerium und der Regierung eindringlich geforderte Steuerabkommen überhaupt in Deutschland angenommen wird.

So gibt es gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht nur Bedenken seitens der Opposition in Deutschland, welche im Bundesrat eine blockierende Mehrheit hat, sondern auch aus rechtlicher Sicht, siehe: Steuerabkommen: Freibrief für Kriminelle?

Was ändert sich mit dem Steuerabkommen?

Deutschland Schweiz SteuerabkommenAuch wenn das Abkommen an sich im Vorfeld durch die Skandale um Steuer CDs und festgenommene deutsche Steuerfahnder in der Schweiz überschattet war, ist dieses bereits sehr genau ausgehandelt worden. Das Kernelement ist, dass das Schweizer Bankgeheimnis, der heilige Gral der Schweizer, nicht angetastet wird und somit auch keine Kunden und Kundendaten Schweizer Banken offengelegt werden müssen.

Im Gegenzug dazu erklärte sich die Schweiz zu einigen Zugeständnissen gegenüber Deutschland bereit. So unterliegen Kapitalanlagen deutscher Kunden in der Schweiz künftig der gleichen Besteuerung wie in Deutschland – Hauptziel aus deutscher Sicht war und es ist hierbei, die deutsche Abgeltungssteuer in voller Form anzuwenden.

Sollte es zu einem Erbfall kommen, so sieht das neue Steuerabkommen vor, dass entweder eine pauschale Steuer von 50 % (der Maximalsatz in Deutschland) erhoben wird oder einer Offenlegung des ererbten Vermögens zugestimmt wird und somit möglicherweise eine niedrigere Steuer entrichtet werden muss, da der Maximalsatz von 50 % regulär erst ab einem Vermögen ab 6 Millionen Euro und auch nur bei entfernten Verwandten und Freunden erhoben wird.

Sollte Vermögen von deutschen Steuerzahlern aus der Schweiz in andere Länder geleitet werden, so wird dies seitens der Schweizer Stellen an die dafür zuständigen Stellen in Deutschland weitergeleitet – dies betrifft jedoch nur Geldtransfers die nach dem gültigen (also ratifiziertem) Steuerabkommen erfolgen. Gleichermaßen soll mit dem Steuerabkommen ein ausreichender Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz gesichert werden um das Bilden neuer Schwarzgeldvermögen in der Schweiz zu unterbinden.

Generalamnestie für alle Steuerhinterzieher?

Ein wesentliches Element, welches seitens verschiedener Parteien und Verbände kritisiert wird, ist eine mögliche Generalamnestie für Steuerhinterzieher. So bietet das Abkommen die Möglichkeit, dass bisheriges deutsches Schwarzgeld pauschal nachversteuert werden kann oder die Möglichkeit einer Selbstanzeige, um einer Strafverfolgung zuvor zu kommen.

Wird keine dieser beiden Möglichkeiten genutzt, können deutsche Behörden weiterhin Strafverfahren verfolgen. Wichtig ist für Betroffene, dass eine Selbstanzeige – auch wenn diese „günstiger“ sein kann als eine pauschale Nachbesteuerung mit z. B. der Abgeltungssteuer – im Gegensatz zur früheren Praxis nicht mehr zwingend vollkommen straffrei sein kann, siehe dazu auch: Steuerhinterziehung: Keine Bewährung mehr bei großen Summen, und eine Haftstrafe drohen kann.

Friede, Freude, Eierkuchen?

Ob das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz die Steueroase Schweiz austrocknen wird ist jedoch fraglich, da es bereits jetzt, also vor dem Abkommen, bereits unzählige Möglichkeiten gibt, die aktuelle und kommende Situation zu unterwandern. In der Schweiz gab und gibt es beispielsweise verschiedene „Treuhänderagenturen“, die gezielt mit einer „Betreuung“ von deutschem Schwarzgeld werben sowie verschiedene Vermögensverwalter aus der Schweiz, die auch in Deutschland werben und aktiv sind.

Steueroase Schweiz KriminelleDieser Service richtet sich vor allem an Besitzer größerer Schwarzgeldsummen, da sich die Treuhänder und Vermögensverwalter diesen Service meist sehr stattlich bezahlen lassen.

Im Kern wird hierbei das angewendet, was auch heute bereits Anwendung findet: Deutsches Schwarzgeld wird über den Umweg einer schweizerischen Firma in „Schweizer Geld“ umgewandelt, indem dieses beispielsweise in einer Schweizer GbR angelegt und anschließend ausbezahlt wird – und in diesem Fall eben „Schweizer Geld“ ist.

Ähnlich verhält es sich bei verschiedenen Schweizer Fonds, sowie Vermögensverwaltern – denn wer darüber entscheidet, ob es sich um deutsches (und damit zu besteuerndes) oder Schweizer Vermögen (welches nicht unter das Steuerabkommen fällt) handelt, sind weder der Schweizer Staat noch dessen Behörden, sondern die Banken, Vermögensverwalter und Treuhänder selbst.

Auch die „Zusage“, dass Vermögen welches nach dem Inkrafttreten des Abkommens ins Ausland verschoben wird, ist mehr oder weniger bedeutungslos, da es zum einen der Schweiz selbst nützt, indem Kapitalflucht „zwangsweise“ unterbunden wird und Auslandstransfers vor dem Inkrafttreten ausklammert – womit die übliche Schieberei von Kapital zwischen verschiedenen Steueroasen und „weniger genauen“ Ländern im Grunde noch einmal zusätzlichen Anreiz bekommt.

Ein weiteres Problem ist, dass durch eine Generalamnestie nicht nur im Grunde legales Geld, welches nicht ordentlich versteuert wurde, legalisiert wird, sondern auch Schwarzgeld aus der organisierten Kriminalität, z. B. Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, von heute auf morgen reingewaschen werden kann – angesichts der „Waschverluste“ von bis zu 60 % für kriminelle Gelder ist die deutsche Abgeltungssteuer sogar ein sehr günstiges Angebot, was durch das Abkommen in der aktuellen Form erst im großen Umfang möglich gemacht werden könnte.

 

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