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Steuerberater: Steuerberaterprüfung

Wer die Zugangsvorrausetzungen erfüllt um die Steuerberaterprüfung ablegen zu können, der kann bei einer Steuerberaterkammer seiner Region an der Steuerberaterprüfung teilnehmen. Die Aufgaben und Inhalte werden jedoch nicht von dieser zur Verfügung gestellt, sondern vom jeweiligen Finanzministerium des Bundeslandes, welches auch indirekt den Vorsitzenden der Prüfungskommission mit einem Finanzbeamten stellt.

Die Steuerberaterprüfung an sich besteht aus dem schriftlichen und dem mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung besteht aus drei schriftlichen Arbeiten aus den Gebieten:
– Steuern von Einkommen und Ertrag,
– Bewertungsrecht,
– Erbschaftssteuer,
– Grundsteuer,
– Steuerliches Verfahrensrecht,
– Grundzüge des Zollrechts,
– Verbrauchssteuern und Verkehrsteuern,
– Handelsrecht, sowie Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und EU Recht,
– Volkswirtschaft,
– Berufsrecht
– sowie Betriebswirtschaft und Rechnungswesen.

Für die Anfertigung der schriftlichen Arbeiten, üblicherweise 3 schriftliche Prüfungen an 3 aufeinander folgenden Tagen, stehen 4 bis 6 Stunden zur Verfügung. Alle 3 schriftlichen Arbeiten müssen zusammen mindestens mit der Note 4,5 bewertet werden, ansonsten kann man nicht zum mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung antreten. Was nach niederen Standards klingt, ist es nicht: im Schnitt schaffen 50 % der Prüfungskandidaten nicht diesen mindestens geforderten Schnitt.

Wer den schriftlichen Teil mit mindestens der Note 4,5 abgeschlossen hat, der wird zum mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung zugelassen – Kandidaten werden in der Regel alphabetisch aufgerufen, so dass man ungefähr anhand der Namen der anderen Teilnehmer abschätzen kann, wann man selbst an der Reihe ist.

Der mündliche Teil der Steuerberaterprüfung besteht oft aus einem Vortrag zu einem von 3 vorgegebenen Themen, welcher häufig eine Gesamtlänge von 10 Minuten nicht überschreiten sollte und für den 30 Minuten im Schnitt Vorbereitungszeit gewährt werden. Zur Hilfe werden seitens des Finanzministeriums verschiedene Unterlagen zur Verfügung gestellt, mitgebracht werden darf hier in der Regel nur eigenes Papier sowie Schreibzeug, jedoch keine anderen Hilfsmittel.

Dieser Vortrag muss dann vor den 6 Mitgliedern der Prüfungskommission gehalten werden – danach ist in der Regel einer Pause von 5 – 15 Minuten angesetzt, in der die Prüfungsmitglieder den Vortrag besprechen können. Nachdem alle Prüfungskandidaten für die Steuerberaterprüfung ihre Vorträge gehalten haben, findet der nächste Teil der Prüfung statt, indem in 6 Abschnitten verschiedene Fragestellungen geprüft werden.

Nach jedem Abschnitt hat man ca. 5 Minuten Pause, nach der Hälfte regulär 15 Minuten, in der oft die Notenentscheidung getroffen wird. Alle 6 Einzelnoten ergeben anschließend die mündliche Gesamtnote. Fällt die Gesamtnote, wobei Gesamtnote aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung gleichgesetzt wird, höher als 4,15 aus, so hat man die Steuerberaterprüfung bestanden – liegt sie darunter: nicht.

Im Falle eines Bestehens der Steuerberaterprüfung bekommt man bei der Verkündung der Ergebnisse die Urkunde hierfür überreicht, oft ohne eine Notenverkündung – wer nicht bestanden hat, dem werden vom Vorsitzenden der Pürfungskommission die Einzelnoten für die 6 mündlichen Teilprüfungen sowie die Gesamtnote und die Begründung für die Notenwahl mitgeteilt.

Die Prüfungskommission setzt sich immer aus einem Finanzbeamten aus dem höheren Dienst, der auch der Prüfungskommission vorsteht, sowie aus langjährigen Steuerberatern und Professoren aus einem Prüfungsgebiet zusammen.

Die Steuerberaterprüfung ist gebührenpflichtig – diese richtet sich entweder nach dem StBerG oder nach dem, was die Steuerberaterkammer für die Prüfung verlangt. Wer die Prüfung nicht im ersten Anlauf besteht, der darf sie maximal zweimal wiederholen.

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