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Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen

Egal, ob ein neuer Fernseher, ein neues Auto oder sogar ein neues Haus – mit einem Kredit können unkompliziert kleinere und größere Wünsche erfüllt werden. Inzwischen ist es leichter denn jemals zuvor, einen Kredit mit günstigen Konditionen zu finden. Die Zinsen sind derzeit außerordentlich niedrig, und das Internet macht es zudem möglich, unter den verschiedensten Angeboten den geeignetsten Privat- oder Sofortkredit zu finden, wie der Kreditratgeber Sofortkredit24.com erläutert. Mitunter lässt sich sogar noch mehr Geld sparen, denn unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kreditzinsen steuerlich absetzbar.

Immobilienkosten absetzen

Wenn ein Kredit für rein private Zwecke aufgenommen wird, können die dafür fälligen Zinsen in der Regel nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Immobilienkredite, sofern das Haus oder die Wohnung selbst genutzt wird. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Immobilie vermietet oder verkauft wird. In diesem Fall können die Kosten für Kredite als Werbungskosten gerechnet werden, sofern sie dazu diesen, die Einkünfte aus dem Immobilienbesitz aufrecht zu erhalten. Das betrifft beispielsweise Kredite, die wegen umfassender Reparaturen oder einer Sanierung notwendig werden. Wenn ein Teil der Immobilie selbst bewohnt und der andere vermietet wird, empfiehlt es sich, für die verschiedenen Transaktionen zwei unterschiedliche Konten zu verwenden, um die Abrechnung dem Finanzamt gegenüber transparent zu gestalten.

Berufliche Investitionen geltend machen

In Ausnahmefällen können jedoch auch Kreditzinsen für selbst genutzten Wohnraum angerechnet werden, und zwar dann, wenn aus beruflichen Gründen ein Zweitwohnsitz notwendig ist. Dabei werden auch Kredite berücksichtigt, die aufgenommen werden, um die Umzugskosten und die Maklerprovision zu begleichen. Ähnlich verhält es sich bei Autokrediten. Wenn ein Selbständiger oder Freiberufler auf ein Fahrzeug angewiesen ist, um seinem Beruf nachgehen zu können, ist es möglich, die durch den Autokauf entstehende Zinsbelastung im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.

Wichtig ist dabei allerdings, dass das Fahrzeug ausschließlich beruflich genutzt wird. Je nach Branche zählen auch die Kosten für weitere Anschaffungen zu den anrechenbaren Werbungskosten. Dazu gehören beispielsweise Kredite für einen beruflich genutzten Computer oder für die Möblierung eines Arbeitszimmers. Dabei ist es notwendig, detaillierte Rechnungen vorzulegen, damit das Finanzamt nachvollziehen kann, worum es sich bei den Anschaffungen im Einzelnen handelt.

Da sich gerade bei von zu Hause aus arbeitenden Selbständigen die Absetzbarkeit von Kreditkosten etwas kompliziert gestalten kann, ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld von einem Steuerexperten beraten zu lassen.

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