Kategorien:

Wie können Angestellte Steuern sparen?

Niemand zahlt gerne Steuern – doch sie sind leider ein notwendiges Übel, um das alle Personen mit einem gewissen Einkommen nicht herumkommen. Doch wer die Pflicht hat, Steuern zu sparen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen – und Möglichkeiten zum Steuern sparen gibt es im Grunde wie Sand am Meer, so auch für Arbeitnehmer.

Zunächst muss jeder Einkommensteuer entrichten, der mit seinem Verdienst über 8.004 Euro pro Jahr liegt. Dies trifft beinahe auf jeden Arbeitnehmer zu – ausgenommen sind Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte. Allerdings besteht die Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen herabzusenken, und zwar indem man abzugsfähige Kosten von der Steuer absetzt.

Bei Arbeitnehmern bzw. Angestellten sind vor allem die Werbungskosten relevant. Zu den Werbungskosten zählen alle Aufwendungen, die dem Erhalt des jeweiligen Berufes dienen, wobei die Kosten natürlich immer eine gewisse Verhältnismäßigkeit vorweisen müssen.

Automatisch abgezogen wird bei den Werbungskosten der Arbeitnehmerpauschbetrag, der seit Beginn des Jahres 2011 bei 1.000 Euro pro Steuerjahr liegt. Das Finanzamt nimmt den Abzug vor, ohne dass Angestellte irgendwelche Kosten nachweisen müssen, dies gilt auch bei den Sonderausgaben: hier beträgt die Pauschale allerdings nur 36 Euro, bei Ehepaaren bzw. Zusammenveranlagung 72 Euro.

Grundsätzlich sind Angestellte nicht dazu verpflichtet, Werbungskosten nachzuweisen, doch dann sind natürlich auch keine Kosten steuerlich abzugsfähig, mit Ausnahme der jeweils geltenden Pauschalen. Da die tatsächlichen Kosten der Angestellten zumeist über der Werbungskostenpauschale liegen, macht im Sinne der Minderung der steuerlichen Belastung ein detaillierter Nachweis durchaus Sinn.

Zu den Werbungskosten gehören beispielsweise die Fahrtkosten: diese setzt man mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ab, sofern man mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt. Wer einen Kollegen mit zur Arbeit nimmt, darf 32 Cent berechnen, wer mit dem Fahrrad fährt, setzt 5 Cent je Kilometer an. Ein Fahrtenbuch bzw. detailliertere Nachweise werden in aller Regel erst dann notwendig, wenn die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit an mehr als 230 Tagen abgesetzt werden sollen.

Ebenso zu den Werbungskosten, wobei je nachdem gewisse Bedingungen beachtet werden müssen, die im Einzelnen nachzulesen sind, gehören Kosten für Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder die Büroeinrichtung, die Aufwendungen für berufliche Fortbildungen, Kontogebühren oder auch die Kosten für die Arbeitskleidung, sowie die Instandhaltung und Reinigung derselben.

Hinterlassen Sie einen Kommentar