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Wie können Beamte Steuern sparen?

Beamte haben, ebenso wie alle anderen Steuerzahler auch, recht umfangreiche Möglichkeiten zum Steuern sparen, denn das deutsche Steuerrecht ist nun mal so ausgelegt, dass man durch das Absetzen von diversen Kosten die Steuerlast erheblich senken kann. Dabei unterscheiden sich die steuerrechtlichen Regelungen im Grunde nicht großartig von den Regelungen, die bei ganz normalen Arbeitnehmern ohne Beamtenstatus auch gelten.

Eine Aussage, die nicht pauschal getätigt werden sollte, aber doch meistens zutrifft: einen Löwenanteil der absetzbaren Kosten machen die Werbungskosten bei Beamten und Angestellten aus – entsprechend den Betriebsausgaben bei selbständig freiberuflichen bzw. gewerblich tätigen Personen.

Im Sinne der Werbungskosten abgesetzt werden können zum Beispiel die Fahrtkosten – hierbei hat der Steuerpflichtige immer die Wahl, ob er die Kilometerpauschale bzw. die Pendlerpauschale nutzen möchte, oder doch lieber die tatsächlichen Fahrtkosten nachweist. Der Nachweis der tatsächlichen Kosten ist jedoch umständlich: ermittelt werden müssen die tatsächlichen Fahrzeugkosten und die Gesamtfahrleistung des Veranlagungszeitraums – daraus ergibt sich dann der individuell gültige Kilometer Kostensatz.

Zu Buche schlagen bei den Werbungskosten häufig auch die Arbeitsmittel, die aber immer abhängig von der gewählten Tätigkeit sind. Beamten können in aller Regel Büromaterial, die berufliche Nutzung eines Computers, Fachliteratur usw. als Arbeitsmittelkosten geltend machen.

Neben den diversen Posten in der Steuererklärung sollten verheiratete Beamten immer genau nachrechnen, ob sich für sie die Zusammenveranlagung oder doch die getrennte Veranlagung mehr lohnt – maßgeblich für die Entscheidung sind die jeweils erwirtschafteten Einkommen der Ehegatten.

Die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen machen sich nicht an der ausgeübten Tätigkeit fest, und entsprechend ist es nicht relevant, ob der jeweilige Steuerpflichtige nun einen Beamtenstatus hat, oder nicht. Interessanter sind hier eher der Familienstand und die Höhe des Einkommens, denn an diesen Werten orientiert sich Beispielsweise die Höhe der so genannten zumutbaren Belastung, die das Finanzamt zugrunde legt, bevor der Steuerpflichtige darüber hinausgehende Kosten im Sinne der außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Insgesamt ist es, je nach Zusammensetzung der Einkünfte, auch für Beamten sinnvoll, sich steuerliche Beratung zu suchen – entweder bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder gezielt bei einem Steuerberater.

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