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Mit Immobilienkredit Steuern sparen

Die wenigsten Immobilienbesitzer nutzen, selbst wenn sie dazu finanziell dazu in der Lage wären, nicht die Möglichkeit aus, für den Erwerb einer Immobilie keinen Kredit zu nutzen – auch dann nicht, wenn dieser verhältnismäßig teuer ist. Aber warum eigentlich? Weil man mit einem Immobilienkredit Steuern in großem Umfang Steuern sparen kann!

Kreditkosten von der Steuer absetzen

Denn: Die Kreditkosten, ausgenommen der Kreditbetrag an sich, in Form der Zinsen, Zinsaufschläge oder sonstigen Kreditkosten, können von den Werbungskosten, die den Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung gegenüber gestellt werden können, geltend gemacht werden.

Daraus ergibt sich je nach Höhe der Kreditkosten ein enormes Steuersparpotenzial: Im Gegensatz zu anderen Werbungskosten, wie etwa umfangreiche Reparaturmaßnahmen oder Sanierungen, fallen diese laufend an – eine Dachsanierung oder Erneuerung alle 4 – 5 Jahre, um beispielsweise hohe Einmalkosten im Rahmen der Werbungskostenerstattung, wird das Finanzamt jedoch sehr argwöhnisch beobachten.

Dass man mit einem Immobilienkredit Steuern sparen kann geht sogar so weit, dass man durch hohe Kosten letztendlich mehr Gewinn machen kann als durch sehr niedrige Kreditkosten, da die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zum eigenen Einkommen hinzugezählt werden und so die Steuerprogression erhöhen – eine Minderung dieser kann sich somit je nach Situation sogar lohnen!

Selbstnutzer oder Vermieter?

Um mit einem Immobilienkredit Steuern sparen zu können muss es sich jedoch um vermietetes Wohneigentum handeln – die Kreditkosten für die Selbstnutzung sind nicht absetzbar. Es gilt, wie auch bei vielen anderen steuerlichen Fragestellungen, dass Kosten für die private Lebensführung, beispielsweise die Kreditkosten für das Eigenheim, nicht steuerlich absetzbar sind, sondern nur Kosten, die in Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit oder einem steuerpflichtigem Einkommen stehen.

Das heißt: Nur wer Vermieter ist, kann mit einem Immobilienkredit Steuern sparen! Sollte mit einem Immobilienkredit ein teilweise selbstgenutztes und vermietetes Haus finanziert worden sein, so sind die Kosten nur zu gleichen Anteilen absetzbar – bei einer Selbstnutzung von 60 % wären so nur 40 % der Kreditkosten steuerlich absetzbar.

Das gilt auch dann, wenn die Selbstnutzung später erfolgt oder die Selbstnutzung in eine Vermietung umgewandelt wird. Wichtig ist außerdem, dass bei einer Mischung aus Selbstnutzung, Mieteigentum und Gewerbeimmobilie verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und somit der steuersparende Aspekt bei einem Wechsel von Selbstnutzung zur Vermietung oder Vermietung zur Selbstnutzung jeweils anders ausgerichtet werden kann.

Die steuersparende Wirkung eines Immobilienkredites ist so stark, dass diese sogar über die Nutzungszeit oder Haltezeit einer Immobilie hinaus geht – denn auch nachdem eine Immobilie veräußert, der damit in Zusammenhang stehende Kredit jedoch nicht getilgt wurde, können diese Kreditkosten weiterhin als Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, siehe:

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