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Steuern Sparen in der Schweiz: Die Tricks der Steuerhinterzieher!

Für viele Steuerzahler ist es ein Rätsel, wie Steuerhinterzieher eigentlich in der Schweiz so problemlos Vermögen aus Schwarzgeld anhäufen und dabei nicht belangt werden können – ironischerweise ist das Schweizer Bankgeheimnis, welches als so hohes Gut in der Schweiz gilt, nicht der eigentliche Schuldige, sondern die geltende Rechtslage in der Schweiz.

Illegal und Legal: Aus Deutsch mach Schweizerisch!

Der Kern all dieser Steuertricks, mit denen deutsche Steuersünder in der Schweiz Steuern sparen, ist im Grunde immer dass deutsches Schwarzgeld in Schweizer Vermögen umgewandelt wird, denn damit schlagen die Steuersünder gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Schwarzgeld legal in der SchweizZum einen entfällt weitgehend die Versteuerung des Schweizer Vermögens nach deutschem Steuerrecht, da es sich um Schweizer Vermögen handelt, zum anderen kann je nach gewähltem Weg auch ein Wohnsitz in der Schweiz und damit weitere Steuervorteile winken.

So werben offensiv sogenannte Treuhänder und Vermögensverwalter in der Schweiz damit, dass „nicht deklarierte Bankguthaben“, auf gut Deutsch: Schwarzgeld, in legales, Schweizer Vermögen umgewandelt werden können – das wie ist dabei recht einfach, da es sich fast immer um Firmengründungen (mit verschiedenen Rechtsformen) oder Kapitalanlagen in der Schweiz handelt, in die das Schwarzgeld einfließt.

Die eigene Schweizer Firma

Der Trick: Befindet sich das Schwarzgeld in einer Schweizer Firma, beispielsweise einer GmbH, ist das Geld zum einen dem Zugriff des Finanzamtes entzogen und kann zum anderen, wenn man es sich später in Form eines Gehalts oder einer Betriebsentnahme auszahlt, auch nicht mehr nach deutschem Recht ohne Weiteres besteuert werden, da es sich jetzt um Schweizer Geld handelt.

Noch besser für Steuerhinterzieher: Mit einer GmbH ist man sogar dazu berechtigt seinen Wohnsitz ohne großen Aufwand in die Schweiz zu verlegen und kann sich damit der Steuerpflicht in Deutschland größtenteils, je nach weiteren bestehendem Vermögen und Einkünften, entziehen, da man nun Auslandsdeutscher ist und somit sein Vermögen nicht mehr voll versteuern muss.

Das größte Problem an diesem Steuertrick ist, dass Schweizer Treuhänder und Vermögensverwalter diesen „Service“ natürlich nicht ganz uneigennützig anbieten (Jahresgebühren von mehreren tausend bis über zehntausend Schweizer Franken sind durchaus üblich) und ein mehr oder weniger plausibler Zweck für die zu gründende Firma gefunden werden muss.

Kapitalanlage in Schweizer FondsSchweizer Fonds Schwarzgeld

Eine andere Möglichkeit, die seitens der Treuhänder und Vermögensverwalter beworben wird, ist die Kapitalanlage in Schweizer Fonds – für all jene, die nicht unbedingt ihr eigener Chef sein wollen und auf einen Wohnsitz in der Schweiz weniger Wert legen. Vor allem Immobilienfonds oder Rentenfonds erfreuen sich aufgrund ihrer vergleichsweise sehr hohen Stabilität großer Attraktivität bei Steuerhinterziehern.

Der Trick: Auch hier wird im Grunde aus deutschem Vermögen wieder Schweizer Vermögen gemacht, welches unter die Schweizer Steuer fällt und sich damit des Zugriffs des deutschen Fiskus‘ entzieht. Für Steuersünder lohnt sich das häufig, denn der dafür anfallende Schweizer Steuer liegt anfangs deutlich unter der deutschen Abgeltungssteuer.

Wenn die Schweiz nicht helfen kann …

In einer Hinsicht nützt das Schweizer Bankgeheimnis natürlich doch der Steuerhinterziehung, vor allem wenn auch Schweizer Treuhänder und Vermögensverwalter im Land selbst nicht weiterhelfen können – aber zum Glück für Steuerhinterzieher ist die Schweiz nicht das einzige Land, in welchem man Nachsicht gegenüber nicht deklarierten Geldern übt.

So bieten auch hier Vermögensverwalter und Treuhänder eine Verteilung und Verwaltung der Gelder, vor allem hinsichtlich des neuen Steuerabkommens, in andere Steuerparadiese – vornehmlich Monaco, Österreich, aber auch Singapur und Zypern – an. Diese Dienstleistung wird passenderweise oft als Internationale Beratung beworben. Bittere Ironie: Häufig muss hierfür nicht einmal die Bank gewechselt werden, da Schweizer Banken natürlich auch Niederlassungen im Ausland haben – diese fallen jedoch nicht unter das Steuerabkommen, da sie sich ja nicht in der Schweiz befinden.

Abhilfe durch das neue Steuerabkommen?

Auch das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wird an diesem Zustand wenig ändern, denn Schweizer Treuhänder und Vermögensverwalter werden von diesem nicht erfasst und können Steuersündern sogar dank des Steuerabkommens noch besser „unterstützen“, indem sie deutsches (schwarzes) Vermögen einfach in Schweizer Vermögen umdeklarieren – und somit dem Zugriff entziehen.

Letztendlich schafft auch das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz keine notwendige Transparenz und schiebt den Tricks der Steuerhinterzieher keinen Riegel vor. Im Gegenteil, denn selbst die von der Schweiz im Zuge des geplanten Abkommens verkündete „Weißgeldstrategie“ ist nur eine hohle Phrase, da bei einer Einzahlung auf ein Schweizer Konto zwar ein Nachweis und/oder eine Bestätigung von „Weißgeld“ seitens des Kunden verlangt werden kann, aber dieser nur eine rein oberflächliche Auskunft ohne reellen Wert mangels echter Nachweise ist.

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