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Wie können Rentner Steuern sparen?

Rentner haben natürlich wie andere Steuerpflichtige auch die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Doch ein Großteil der abzugsfähigen Kosten fällt bei Rentnern weg, wie etwa die Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit oder die Betriebsausgaben bei selbständiger Arbeit.

Rentner sind, wie alle Personen, die Einkünfte gewisser Art von über 7.664 Euro pro Steuerjahr erwirtschaften, einkommensteuerpflichtig und sollten somit eine Einkommensteuererklärung machen. Dabei kann es durchaus gefährlich werden, diese Pflicht zur Steuererklärung zu ignorieren, denn die ZfA, Zulagenstelle für Altersvermögen, gibt sämtliche Informationen über geleistete Rentenzahlungen an die Finanzämter der jeweiligen Länder weiter.

Da seit dem Jahr 2008 diese Daten auch elektronisch verarbeitet und erfasst werden, ist die Zuordnung zu den jeweils steuerpflichtigen Rentnern ein Leichtes, und das Finanzamt kann somit auch feststellen, wer bereits in den vergangenen Jahren steuerpflichtig gewesen wäre, aber keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Neben Nachzahlungen, die horrend werden können, verlangen die Finanzämter dann auch gerne Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen von den Steuerpflichtigen.

Für Rentner gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro, und bei den Sonderausgaben eine Pauschale von 36 Euro. Versteuert wird bei der Rente nur der Ertragsanteil, der jedoch jährlich um 2% steigt und schließlich im Jahr 2040 bei 100% liegen wird.

Allerdings wird der Freibetrag von sehr vielen steuerpflichtigen Rentnern in ihrer Einkommensteuererklärung gar nicht voll ausgeschöpft, entsprechend könnte dieser beispielsweise für Einkünfte aus Kapitalanlagen genutzt werden, wenn diese bereits den Sparer-Freibetrag bzw. Sparer-Pauschbetrag überschritten haben. Es empfiehlt sich, beim zuständigen Finanzamt eine NV-Bescheinigung bzw. eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu beantragen.

Zu den Kosten, die Rentner in ihrer Steuererklärung absetzen können, zählen zum Beispiel Prämien für Lebensversicherungen mit Vertragsschluss vor 2005, Prämien für die Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung, Beiträge zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung.

Ebenso steuerlich abzugsfähig sind eventuelle Ausbildungsversicherungen der Enkel, Aufwendungen für eine Haushaltshilfe bis maximal 624 Euro pro Jahr und Honorare für Rentenberater. Bei vielen Rentner sind auch Krankheitskosten ein großes Thema, und auch sie sind unter gewissen Voraussetzung absetzbar: abhängig von Familienstand und Höhe des Einkommens, müssen die Krankheitskosten, die die Versicherung und die Krankenkasse nicht übernehmen, 1 bis 7% des Jahreseinkommens übersteigen, damit Steuerpflichtige sie absetzen können.

Mögliche Krankheitskosten sind zum Beispiel Kosten für Hörgeräte, Brillen, Treppenlifte, genehmigte Kuren oder Reha-Maßnahmen, sowie Apothekenrechnugnen und Arztrechnungen.

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