Steuerfahndung: Mehrsteuern sind als Rückstellung zu werten
Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht und der Prüfer fündig wird, so ist nicht nur die Anzeige und das Verfahren ein unangenehmer Teil dieser Sache, sondern auch, dass die Steuern rückwirkend an das Finanzamt nachgezahlt werden müssen. Aber: Auch wenn der Steuerzahler versucht hat zu betrügen, darf er rückwirkend nicht schlechter gestellt werden. Denn […]

