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Fernstudium – Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht gilt international nicht umsonst als eines der kompliziertesten überhaupt und wer kein Studium an einer Hochschule mit dem Schwerpunkt Steuerrecht gewählt hat, dem wird es vor allem bei komplexen Sachverhalten kaum noch möglich sein, den Durchblick zu bewahren.

Fernstudium Steuerrecht – Angebote

Seitens verschiedener Anbieter wird deswegen, denn nicht jeder möchte nur um einen Themenschwerpunkt beherrschen zu können gleich eine Universität oder eine Fachhochschule über mehrere Semester besuchen, ein Fernstudium zum Steuerrecht angeboten.

Diese Fernstudienlehrgänge richten sich vor allem an Privatpersonen, welche selbstständig ihre Steuererklärung vornehmen möchten, falls diese umfassender ausfällt oder an geschätzte Mitarbeiter in Unternehmen, vor allem im Bereich Buchhaltung, die bestimmte vorbereitende Aufgaben hinsichtlich der Steuererklärung aufgrund einer möglichen Kostenersparnis bereits im Unternehmen vornehmen sollen.

Fernstudium Steuerrecht = Fernstudium zum Steuerberater?

Ist das Fernstudium im Bereich Steuerrecht und Steuerlehre damit mit einem Fernstudium zum Steuerberater gleichzusetzen? Die Antwort lautet in jedem Fall Nein, denn das Fernstudium zum Steuerberater unterscheidet sich zum Fernstudium im Bereich Steuerrecht nicht nur preislich, sondern auch inhaltlich.

Das Fernstudium zum Steuerberater soll auf die schriftliche und mündliche Prüfung der Steuerberaterkammern dienen, welche nicht nur steuerrechtliche Aspekte umfasst. Zudem kann die Prüfung zum Steuerberater nur dann angetreten werden, wenn bestimmte, qualifizierende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind – das heißt, dass vorher ein qualifizierender Abschluss einer Hochschule (in der Regel der Betriebswirtschaftslehre oder der Rechtswissenschaften) erworben werden musste oder eine langjährige, praktische berufliche Erfahrung vorliegen muss, siehe ausführlich: Steuerberater werden

Fernstudium Steuerrecht – Kosten

Für ein Fernstudium im Bereich Steuerrecht muss je nach Anbieter mit 900 – 1.600 Euro gerechnet werden, der Studiengang an sich muss selten sofort, sondern monatlich in Form einer gleichbleibend hohen Rate bezahlt werden.

Wichtig: Sollte man eine Ausbildung oder ein Studium im kaufmännischen Bereich bestehen bzw. das Fernstudium im Bereich Steuerrecht / Steuerlehre beruflich notwendig sein, so kann man sich den Fernlehrgang auf Antrag möglicherweise z. B. mit einem Bildungsgutschein fördern lassen – jedoch deckt diese Förderung oft nur einen Betrag von ca. 500 Euro ab und nicht die gesamten Kosten für den Fernlehrgang.

Lohnt sich ein Fernstudium?

Als Steuerberater tätig werden und Aufgaben eines Steuerberaters übernehmen darf auch nach einem erfolgreichen Abschluss eines Fernstudiums im Bereich Steuerrecht oder Steuerlehre nur ein zugelassener Steuerberater!

Das Fernstudium im Bereich Steuerrecht ist unserer Erfahrung so nur bedingt geeignet und lohnt sich nur sehr eingeschränkt. Wer seine private Steuererklärung machen möchte, der ist, außer bei sehr komplexen und umfassenden Sachverhalten, mit einer Steuersoftware oft besser und günstiger beraten – diese kostet selten mehr als 25 – 50 Euro pro Jahr und ist bei einem Gros der einfachen, steuerlichen Sachverhalte noch ausreichend. Alternativ kann hierfür auch ein Lohnsteuerhilfeverein genutzt werden, welcher immernoch günstiger als ein eigener Lehrgang ist.

Auch das Pro Argument, dass man so selbst den Überblick über den steuerlichen Sachverhalt behält und man sich nicht auf eine Software verlassen muss, die auf bestimmte Sachverhalte nicht aufmerksam macht oder diese fehlerhaft wiedergibt, können wir nur bedingt bestätigen – angesichts der Änderungen im Bereich Steuerrecht müsste man, um den Überblick nicht zu verlieren, einen Fernlehrgang stets nach ein paar Jahren erneut belegen, um „am Ball bleiben“ zu können.

Empfehlenswert ist ein Fernstudium im Bereich Steuerrecht jedoch vor allem für Buchhalter und kaufmännische Angestellte, welche vor allem vorbereitende Tätigkeiten für die Steuererklärung durch den Steuerberater (korrekte Zusammenstellen der Unterlagen, Buchungen) bereits im Betrieb / Unternehmen vornehmen sollen, um so Kosten für den Steuerberater an sich zu sparen, damit dieser sich „auf das Wesentliche“ konzentrieren kann – denn falls der Steuerberater (bzw. Steuerfachangestellte) den berühmten Schuhkarton sortieren und buchen darf, so ist dies weder schnell erledigt noch billig.

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