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Steuertipps II: Welche Änderungen bei der Steuererklärung beachten?

Kaum ein neues Jahr ohne neue Änderungen bei der Steuererklärung – und auch in diesem Jahr wartet der Fiskus wieder mit neuen positiven wie negativen Überraschungen auf. Einen ersten Überblick gab es auf steuerncheck.net in: – hier nun Teil 2 der Neuerungen und Änderungen.

Eine wichtige Änderung gab es bei den Veräußerungsgeschäften – denn der Handel mit Gebrauchsgütern fällt nun nicht mehr in den Bereich der Spekulationsgeschäfte. Der Vorteil: Damit erzielte Gewinne werden steuerlich nun nicht mehr berücksichtigt – der Nachteil: Damit erzielte Verluste auch nicht mehr. Wichtig ist hierbei, dass dies nur für die Gebrauchsgüter gilt, z. B. einen Gebrauchtwagen, die nach 2010 erworben wurden. Für alle anderen gilt die bisherige Regeleung.

Großverdiener werden nun auch härter betraft, sofern man überhaupt davon sprechen kann: . Denn: Wer mehr als 500.000 Euro pro Jahr verdient ist nun dazu verpflichtet, seine Belege zukünftig länger, nämlich mindestens 6 Jahre lang, aufzubewahren. Zudem kann das Finanzamt jederzeit eine Außenprüfung durchführen lassen, die keine Begründung erfordert. Ob das jedoch in der Praxis eine echte Mehrbelastung darstellt ist fraglich.

Bei der neuen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gilt: Auch Lebenspartner werden zukünftig wie auch Ehepartner in die günstige Steuerklasse 1 eingruppiert – ehemalige Lebenspartner werden in der logischen Konsequenz nun wie geschiedene Partner in Steuerklasse 2 eingruppiert. Damit ist eine lang überfällige Besserstellung erfolgt. Die neue Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer wurde ebenfalls für alle in Steuerklasse 2 (Nichten, Neffen, Eltern, geschiedene Partner und ehemalige Lebenspartner) geändert: So wurde die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer für alle Erbfälle und Schenkungen ab 2010 auf 15 bis 43 % abgesenkt, siehe:

Auch für Dienstreisen gelten neue Regelungen: Sollte es sich um eine nicht mehr rein dienstliche Reise handeln, so kann trotzdem der berufliche Anteil entsprechend als Werbungskosten oder Betriebsausgabe von der Steuer abgezogen werden sowie alle eindeutigen beruflichen Kosten und Aufwendungen. Einzige Einschränkung: der dienstliche Charakter einer Reise muss nach wie vor der bestimmende sein, siehe:

Wer aufgrund seines Berufs umziehen muss oder möchte, kann auch hier zukünftig mehr bei der Steuer geltend machen: So dürfen hier Singles bis zu 636 Euro, Ehepaare bis zu 1.271 Euro absetzen – sollten Kinder vorhanden sein, kann man zusätzlich pro Kind 280 Euro von der Steuer als Werbungskosten absetzen, wenn dieses mit umzieht. Sollte eine Nachhilfe notwendig sein, dann kann man pro Kind noch einmal 1.603 Euro für die Nachhilfekosten absetzen – aber: Die Notwendigkeit muss von der Schule bestätigt werden!

Auch Behinderte profitieren von den neuen Änderungen wieder stärker – diese können nun auch dann den behindertengerechten Umbau der Wohnung von der Steuer absetzen, wenn auch Nichtbehinderte, z. B. Familienmitglieder, diese nutzen (können). Damit wird eine bisherige Hürde aus dem Weg geräumt, die die Absetzbarkeit nicht zuließ, wenn dem so war.

Wie jedes Jahr ändert sich auch die Rentenversteuerung – so unterliegt die Rente aller Neurentner, die ab 2010 erstmals Rente beziehen, nun zu 60 % der Steuerpflicht. Das heißt, dass die Rente versteuert werden kann, aber nicht muss, siehe:

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