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Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für private Lebensführung nicht absetzbar

Kosten, die für die private Lebensführung entstehen, kann man nicht im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen, selbst wenn diese sekundär als Hilfsmittel zur Linderung oder Erleichterung einer Krankheit dienen können. So urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil Az. 5 K 1934/11 beispielsweise im Fall der Eltern eines autistischen Kindes mit Weglauftendenz, […]