Fristlose Kündigung nach geringwertigem Diebstahl
Sollte ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber schädigen, indem dieser Betriebsvermögen entwendet, so kann der Arbeitgeber dies mit einer fristlosen Kündigung ahnden. Die Grundlage hierfür, auch bei geringwertigen Gegenständen, ist, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig gestört wurde. Fälle dieser Art gehen immer wieder durch die Medien, wenn Mitarbeiter beispielsweise ihre Post auf der Arbeit […]

