Kapitalerträge – keine Abgeltungssteuer zahlen?
Das deutsche Steuerrecht sieht es vor, diverse Kapitalerträge nicht abgeltend zu besteuern. Das heißt jedoch nicht, dass diese Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei sind – vielmehr werden sie auf einer anderen Basis besteuert, als es die Abgeltungssteuer vorsieht. Diese bestimmten Kapitalerträge bzw. Veräußerungsgewinne werden im Zuge der Einkommensteuerveranlagung nach Splitting- oder Grundtarif individuell besteuert. Sofern es […]

