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Abfindung: Ermäßigter Steuersatz auch bei Zahlung in Teilbeträgen

Damit man den ermäßigten Steuersatz auf eine Abfindung im Rahmen der Fünftelregelung nutzen kann, muss es sich um eine Zusammenballung von Einkünften handeln. Die Abfindung muss somit sofort und in voller Höhe ausgezahlt werden und beispielsweise nicht über mehrere Jahre verteilt. Wird beispielsweise eine Abfindungszahlung vom Arbeitgeber auf 2 verschiedene Jahre aufgeteilt, so handelt es […]