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Lohnsteuer: Was lohnt sich, wenn man verheiratet ist?

Paare die verheiratet sind können durch das Ehegattensplitting sehr viel bei der Lohnsteuer sparen – jedoch nur, wenn sie bestimmte Grundregeln beachten. Denn die Wahl der optimalen Steuerklasse hängt von einigen wichtigen Faktoren bei der Lohnsteuer ab.

Generell kann man als Ehepaar entscheiden, ob beide die Steuerklasse 4 haben möchten, oder Steuerklasse 3 und 5. Pauschal gesagt entspricht ein Verbleib in der Steuerklasse 4 dem in Steuerklasse 1 – zwar gibt es für Ehepaare den doppelten Freibetrag, Pauschbetrag und Grundfreibetrag wie für Alleinstehende, bei der Steuerklasse 4 wird dieser jedoch wieder hälftig aufgeteilt, so dass mehr oder weniger „zwei Alleinstehende“ (nach Steuerklasse) zusammenleben.

Steuerklasse wechseln: Welche Folgen?

Prinzipiell ändert sich durch die Wahl der Steuerklasse auf den ersten Blick nichts, da die anfallende Steuer erst am Ende des Jahres final im Lohnsteuerjahresausgleich ermittelt wird. Wer hier zuviel bezahlt hat, hat Anspruch auf Rückerstattung des Mehrbetrages, wer zuwenig bezahlt hat, muss nachbezahlen.

Wechsel der SteuerklasseNachteilig ist hier, dass die Rückerstattung unverzinst erfolgt – man bekommt vom Staat den zuviel bezahlten Betrag, den er über das Jahr mit der Lohnsteuer eingezogen hat, nicht wie bei einer Bank (der man mit einem Guthaben ebenfalls einen Kredit gibt) verzinst. Für viele Familien mit mittleren Einkommen, z. B. mit nur einem Hauptverdiener (Hausfrauenehe) oder einem Mehr- und einem Geringverdiener, kann durch die höhere Steuerbelastung Geld im laufenden Monat fehlen, auch wenn man es am Ende des Monats wiederbekommt. Nur lassen sich offene Rechnungen nicht mit dem Verweis auf die Steuerrückerstattung am Ende des Jahres bezahlen – schlimmstenfalls muss man selbst einen Kredit aufnehmen, weil man dem Staat einen kostenlosen mit der zuviel gezahlten Lohnsteuer gegeben hat.

Es empfiehlt sich nicht immer ein Wechsel der Steuerklasse – über diesen sollte man spätestens dann nachdenken, falls die Schere beim Gehaltsunterschied mehr als 25 – 35 % beträgt, z. B. falls ein Partner 2.000 Euro brutto verdient und der andere weniger als 1.300 – 1.500 brutto.

Warum hat man durch den Wechsel mehr Geld?

Warum die Lohnsteuer in der Steuerklasse 3 geringer ausfällt als die Lohnsteuer in Steuerklasse 5 hat vor allem folgenden Grund: Während für Verheiratete der Freibetrag, Pauschbetrag und der Grundfreibetrag in Steuerklasse 4 hälftig aufgeteilt wird, bekommt ein Partner in Steuerklasse 3 alle Freibeträge zugeschlagen – auch die des Partners. In Steuerklasse 5 entfallen demnach alle Freibeträge, Pauschbeträge und Grundfreibeträge, d. h., dass das ganze Einkommen ab dem ersten Euro Lohn voll versteuert wird.

So können die Abzüge teilweise über 75 % betragen – der Geringverdiener arbeitet dann buchstäblich „nur noch für die Rente“ (da diese hohe Belastung vor allem aufgrund der Sozialabgaben entsteht), während die monatliche Steuerlast bei dem Mehrverdiener stark sinkt. Die Kombination Steuerklasse 3 / 5 ist für Partner die verheiratet sind daher immer dann empfehlenswert, wenn ein Partner zuhause bleibt (Hausfrauenehe) und somit die wesentlich höhere Steuerlast auf kein Einkommen zahlen muss oder sehr viel weniger verdient als der andere Partner.

Der Sinn hinter dieser Verteilung ist, somit letztendlich für den laufenden Monat „mehr Netto vom Brutto“ zu haben – die Nachteile sind, dass alle mit der Steuerklasse 3 und 5 zur Abgabe der Lohnsteuererklärung verpflichtet sind und hierbei oft festgestellt wird, dass ein Partner eben zuviel, und der andere zuwenig Steuer bezahlt hat. Der zuviel erhaltene Mehrbetrag muss dann dem Finanzamt erstattet werden.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Maria schrieb am 13. Dezember 2011:

    Mein Mann und ich handhaben das auch so, da ich sowieso nicht arbeiten gehe, weil ich auf die Kinder aufpassen muss. Im Monat sind das immer ein paar hundert Euro extra als mit der normalen Versteuerung. Da er viel unterwegs ist, müssen wir aber auch fast nie etwas an das Finanzamt zurückzahlen wegen der Werbungskosten die da anfallen.