Steuer auf das Verletztengeld
Das Verletztengeld ist zwar an sich steuerfrei, jedoch unterliegt das Verletztengeld dem Progressionsvorbehalt. Durch diesen wird es zwar nicht direkt besteuert, aber durch die Anhebung des Steuersatzes durch den Progressionsvorbehalt auf das zu versteuernde Einkommen wird eine indirekte Steuer erhoben. Das Verletztengeld beträgt stets 80 % des erhaltenen Bruttolohnes, ist jedoch auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt. […]

