Der Verlustrücktrag
Anleger, die im laufenden Jahr Verluste aus ihren Kapitalanlagen verzeichnen, im vorherigen Jahr jedoch Gewinne erzielten, können die Steuerschuld auf die Vorjahresgewinne im Nachhinein noch senken. Der Schlüssel dazu ist der Verlustrücktrag. Dies ist jedoch nur für das direkt zurückliegende Jahr möglich. In diesem Fall wird der Verlust vor allen anderen steuerlich abziehbaren Positionen berücksichtigt. […]

