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Steuern sparen mit Vermietung: Nachträgliche Werbungskosten

Eine Immobilie, die zur Vermietung gedacht ist, wird selten bar gekauft, denn die Kosten hierfür liegen oft weit im sechsstelligen Bereich und entweder mangelt es an ausreichendem Kapital, so dass ein Kredit aufgenommen werden muss, oder man will die laufenden Kosten durch die absetzbaren Tilgungslasten erhöhen.

Auch die Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie kann große Summen verschlingen, die finanziert werden müssen, um die Immobilie überhaupt vermieten zu können oder um hohe Werbungskosten in Form von Erhaltungsaufwendungen sofort steuermindernd absetzen zu können.

Prinzipiell gilt, dass die Zinsen für das aufgenommene Darlehen auch weiterhin als Verluste bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden können – selbst dann, wenn die Immobilie nicht mehr vermietet wird, da sie vom Eigentümer wieder selbst genutzt wird oder von diesem verkauft wurde. Unerheblich ist laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes auch, ob der erzielte Verkaufserlös ausreichend ist, um den Kredit damit vollständig tilgen zu können.

Man kann somit auch weiterhin Steuern sparen mit der Vermietung, indem die Kosten für einen laufenden Kredit, der zum Kauf oder zur Finanzierung von Werbungskosten einer vermieteten Immobilie, indem man sie als nachträgliche Werbungskosten geltend machen kann. Das Bundesfinanzministerium verfügte nach dem Entscheid des Bundesfinanzhofes auch, dass diese Regelung auch für alle anderen Fälle gilt.

Wer jedoch einen Kredit aufnehmen möchte, um mit den laufenden Kreditzinsen und -kosten Steuern zu sparen, sollte vorher prüfen, ob seine Vermietung nicht als Liebhaberei eingestuft wird oder ob durch diesen Steuervorteil letztendlich mehr Steuern gespart werden, als bei einem Wegfall gezahlt werden müssen.

Gerade für vermögende Eigentümer, die neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuern sparen mit der Vermietung sparen wollen, rechnet sich dieser Steuervorteil selten.

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