Freistellungsauftrag: Freibetrag richtig verteilen
Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge soll den Steuerzahler in Deutschland vor unnötiger Bürokratie schützen, denn per se unterliegen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer bzw. Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragsteuer von 25 %. Die Kapitalertragsteuer ist dabei keine endgültige, sondern eine vorläufige Steuer – sie stellt einen Vorschuss auf die Steuerzahlung an das Finanzamt dar und falls der […]