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Verlustrücktrag in das Vorjahr

Grundsätzlich haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen Verlustabzug in anderen Jahren als im aktuellen Veranlagungszeitraum vorzunehmen, und zwar dann, wenn sich die Verluste im Veranlagungszeitraum nicht vollständig mit positiven Einkünften ausgleichen lassen. Der Verlustausgleich wird in § 10 d EStG geregelt und kann sowohl in Form eines Verlustrücktrag, als auch in Form eines Verlustvortrags vorgenommen werden. […]