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Was kann man bei der Steuer absetzen?

Die Kosten, die man in der Steuererklärung geltend machen kann, hängen auch immer von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab, zumindest bei den Werbungskosten bzw. den Betriebsausgaben. Hinzu kommt eine lange Reihe von abzugsfähigen Sonderausgaben, für die aber jeweils gewisse Bedingungen, Pauschalen oder Höchstsätze gelten, die die Steuerpflichtigen tunlichst beachten sollten, damit das Finanzamt die Kosten auch wirklich anerkennt.

Die Werbungskosten, bei Selbständigen die Betriebsausgaben, machen oft einen recht großen Teil der steuermindernden Kosten aus. Zu den Werbungskosten gehörend wären zum Beispiel Aufwendungen für die Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück, hier empfiehlt es sich oft, ein Fahrtenbuch zu führen, da das Finanzamt bei den Fahrtkosten in aller Regel etwas genauer hinsieht – und zwar sowohl bei Arbeitnehmern, als auch bei Selbständigen.

Die Werbungskosten erstrecken sich über ein weites Feld: zu ihnen gehören Kosten für Arbeitsmittel, Büroeinrichtung, Kosten für Lehrgänge, Fortbildungen oder Sprachkurse, sofern diese beruflich relevant sind, Reisekosten, die sich in Fahrtkosten, Verpflegungskosten und eine Pauschale für Übernachtungen aufteilen, Beiträge für Berufsverbände bzw. Gewerkschaften, PC als Arbeitsmittel, Fachliteratur, Berufsbekleidung, doppelte Haushaltsführung und Kosten für das Arbeitszimmer. Vorsicht beim Absetzen des heimischen Arbeitzimmers, hier besteht momentan eine Übergangsregelung, die es auch denjenigen Steuerpflichtigen, deren beruflicher Mittelpunkt nicht das heimische Büro darstellt, die Kosten dafür abzusetzen, allerdings muss nachgewiesen werden, dass kein anderer Arbeitsplatz für die Tätigkeit, die im Heimbüro stattfindet, gefunden werden konnte.

Ohne Belege abgezogen wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro pro Steuerjahr, für Kosten, die oberhalb dieser Pauschale liegen und die man abrechnen möchte, verlangt das Finanzamt die entsprechenden Belege. Dies gilt nicht nur für die Werbungskostenpauschale, sondern auch für die Pauschale bei den Sonderausgaben.

Zu den Sonderausgaben zählen die Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen, die geleistet werden müssen, dauerhafte Lasten wie zum Beispiel Renten, Schulgeld, Ausbildungskosten, Spenden, Beiträge zur privaten Altersvorsorge, Steuerberatungskosten, Kosten für die Haushaltshilfe, Zinsen etc. Hinzu kommen außergewöhnliche Belastungen, wie etwa Kosten für die Beerdigung eines engen Verwandten, Kosten, die eine Behinderung verursacht, Kinderbetreuungskosten, Krankheitskosten usw. Wer wirklich Steuern sparen möchte, sollte sich einen Steuerberater suchen oder Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden, denn dort findet man Fachleute, die sich ganz intensiv mit dem persönlichen Fall und möglicherweise passenden Steuersparmodellen auseinandersetzen.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Heinrich schrieb am 15. Januar 2013:

    hallo, ich habe eine Frage. Ich vermarkte Mobilfunkverträge und manche Kunden nehmen ein Telefon zu einem neuen Tarif der ein oder andere sagt im wäre Bargeld lieber, jetzt ist meine Frage das Bargeld ist ja in einer gewissen Form ja auch ein Geschenk aber nur als Bargeld. Kann ich das auch von der Steuer absetzen?? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.