Erbschaftsteuer: Wertpapiere und Aktien erben
Wer Wertpapiere und / oder Aktien erben sollte, der kann einen Trick bei der Erbschaftsteuer anwenden um die Erbschaftsteuer zu senken, der jetzt auch von den obersten Finanzbehörden offiziell erlaubt wurde – denn Wertpapiere und Aktien dürfen von den Erben kleingerechnet werden, was das Finanzamt bei der Erhebung der Erbschaftsteuer anerkennen muss. Wertpapiere und Aktien […]

