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Wieviel Steuern muss ich zahlen?

Die Frage nach der zu erwartenden Steuerlast ist eine Sache, die sich früher oder später jeder Steuerpflichtige stellt – denn schließlich muss man für die jährliche Einkommensteuererklärung und die von den meisten Unternehmern zu erledigende Umsatzsteuer-Voranmeldung ein finanzielles Polster anlegen – abgesehen von den Personen, die nicht mit einer Steuerzahlung, sondern mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen haben, was durchaus auf viele Arbeitnehmer zutrifft.

Die Höhe der Einkommensteuer ist zunächst einmal gestaffelt, und zwar orientiert sie sich an der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Einzig, wer unter einem jährlichen Einkommen von 7.664 Euro pro Kalender- bzw. Steuerjahr liegt, zahlt keine Einkommensteuer. Das betrifft vor allem Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte oder Studenten, die einem Nebenjob nachgehen.

Für die Einkommensteuerpflichtigen ergibt sich, am Einkommen gemessen, ein Steuersatz, der zwischen 15 und 45% liegt, mit einem Satz von 45% fällt man unter den so genannten Spitzensteuersatz. Tatsache ist jedoch, dass es für die Steuerpflichtigen zahlreiche Möglichkeiten gibt, das zu versteuernde Einkommen zu senken, und zwar mittels Kosten, die geltend gemacht werden. Zu diesen Kosten gehören die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und die Werbungskosten, die sich bei Selbständigen als Betriebsausgaben darstellen.

Bei Selbständigen ist es außerdem wichtig, zu unterscheiden, ob es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um einen freien Beruf handelt, wozu zum Beispiel Hebammen, Notare, Ärzte, diverse Heilberufe wie beispielsweise Heilpraktiker, Schriftsteller, Künstler und Journalisten gehören, oder ob eine Gewerbe angemeldet werden muss, weil eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Freie Berufe sind von der Gewerbesteuer befreit, Gewerbetreibende zahlen entsprechend ihrer Einkünfte und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde Gewerbesteuer. Unternehmern ist es ebenso möglich, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, und zwar wenn ihr Umsatz im laufenden Jahr nicht über 17.500 Euro liegt und der Umsatz des nächsten Jahres nicht mehr als 50k Euro betragen wird: in diesem Fall greift die Kleinunternehmerregelung automatisch.

Natürlich existieren auch zahlreiche Steuersparmodelle, wie etwa das Steuern sparen mit Immobilien bzw. Denkmalschutz Immobilien, oder Steuern sparen mit privater Altersvorsorge. Bei diesen Dingen ist es allerdings ratsam, sich an einen Steuerberater oder möglicherweise an einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden, denn bei komplexeren finanziellen Situationen ist professionelle Beratung Gold wert.

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