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Einfuhrumsatzsteuer mindern: Vorsicht beim Zoll!

Wer Waren aus dem Ausland einführt muss auf diese die Einfuhrumsatzsteuer zahlen – diese entspricht der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer, das heißt, dass auch bei dieser Minderungen möglich sind, wenn bestimmte Waren eingeführt werden sollten. In diesem Fall sind statt 19 % Einfuhrumsatzsteuer nur 7 % Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Die geminderte / ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % gilt jedoch nur für bestimmte Waren:
– Lebensmittel,
– Bücher und Zeitungen,
– Kunstgegenstände,
– Sammlerstücke oder auch
– orthopädische Apparate
ausführlich siehe:

Gerade bei teuren Importen schlägt die Einfuhrumsatzsteuer oft knallhart zu, da nicht nur der Warenwert allein der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer zugrunde liegt, sondern auch Transportkosten, eine mögliche Verbrauchsteuer und die Gebühren für den Zoll.

Bei Lebensmitteln, Bücher und Zeitschriften ist das in der Regel zu vernachlässigen, da diese ohnehin dem geminderten Steuersatz unterliegen – aber beim Import anderer Waren kann es sich lohnen zu prüfen, ob diese vielleicht das Kriterium eines Sammlerstücks oder eines Kunstgegenstands erfüllen.

Etwas, das keine Kunst darstellt, dem Zoll als Kunst zu präsentieren und damit die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer zu nutzen stellt sich relativ schwierig bis unmöglich dar – die Kriterien für ein Sammlerstück sind jedoch etwas weitgefasster.

So kann beispielsweise ein Oldtimer oder Youngtimer, dessen Kaufpreis oft relativ hoch ist und vor allem die Überführungskosten aus dem Ausland, beispielsweise aus den USA, durchaus als ein Sammlerstück eingestuft werden und nicht nur als ein Fahrzeug, auf welches der volle Einfuhrumsatzsteuersatz erhoben werden kann.

Wichtig ist in diesem Fall, dass das Fahrzeug (oder eine andere Ware) wirklich ein Sammlerstück darstellt, das heißt, dass es von zeitgeschichtlichem Interesse ist und / oder dass davon nur noch geringe Stückzahlen existieren und das Fahrzeug somit unter Sammlern begehrt ist.

Dieser Nachweis kann schwierig, aber auch sehr einfach sein – einfach ist es immer dann, wenn es sich nicht um Massenware handelt und die vorhandene „Restmenge“ überschaubar ist bzw. das was noch vorhanden sein sollte, auf dem Markt kaum für Jedermann frei verfügbar sein sollte, z. B. indem es oft vermietet oder zum Kauf angeboten wird.

Das zeitgeschichtliche Interesse zu belegen ist hingegen schwieriger: Hier muss es sich z. B. bei einem Fahrzeug oder bei Mobiliar schon um etwas besonders handeln, z. B. wenn durch dessen Design oder Ausarbeitung eine Wende auch bei anderen Gattungsobjekten eingeleitet wurde und es nicht nur daran angelehnt ist. Entweder bewegt man sich von vornherein auf sicherem Terrain oder aber man ist gezwungen, diesen Nachweis per Gutachten oder anhand von Quellen zu erbringen – denn freiwillig verzichtet der Staat nicht auf Mehreinnahme in Form der vollen Einfuhrsteuer, nur weil man selber der Meinung ist, dass es sich um ein zeitgeschichtlich herausragendes Werk handelt.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Th.v.Blumenthal schrieb am 5. Juni 2018:

    Hallo,
    Wie sieht das mit Oldtimerflugzeugen aus? Wir wollen ggf. einen Doppeldecker (Bj. 1974) aus den USA einführen. Preis liegt bei 40.000€. Von dem guten Stück sind nur 10 gebaut worden, 8 existieren noch.

    Bin gespannt auf die Antwort
    Herzliche Grüße