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Zinsabschlagsteuer: Zinsen versteuern

Einkommen aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, d. h. man muss sie nicht selbst an das Finanzamt abführen, sondern sie wird, wie auch die Lohnsteuer, durch den „Auszahlenden“ für den Steuerzahler abgeführt. Die Zinsabschlagsteuer ist ein Sonderfall der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer, und damit auch die Zinsabschlagsteuer, ist jedoch nicht […]