Steuer auf das Verletztengeld
Das Verletztengeld ist zwar an sich steuerfrei, jedoch unterliegt das Verletztengeld dem Progressionsvorbehalt. Durch diesen wird es zwar nicht direkt besteuert, aber durch die Anhebung des Steuersatzes durch den Progressionsvorbehalt auf das zu versteuernde Einkommen wird eine indirekte Steuer erhoben. Das Verletztengeld beträgt stets 80 % des erhaltenen Bruttolohnes, ist jedoch auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt. […]
Verletztengeld: Höhe
Wer infolge eines Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig ist oder sich in einer Therapie befindet und seinen Beruf nicht ausüben kann, der hat ein Recht auf das Verletztengeld, um den Verdienstunfall aufgrund der Erkrankung ausgleichen zu können. Der Anspruch auf das Verletztengeld setzt voraus, dass man über die gesetzliche Unfallversicherung pflichtversichert ist – bei sozialversicherungspflichtigen […]

